GF-Vers. gem. § 58 Abs. 1 Nr. 4

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brainy
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#1

24.04.2012, 17:10

Hallo zusammen!

Ich habe eine Frage zur Anmeldung einer Kapitalherabsetzung, und zwar geht es um die Vers. der GF, dass die Gläubiger, welche sich bei der Gesellschaft gemeldet und der Herabsetzung nicht zugestimmt haben, befriedigt oder sichergestellt sind.

Kann man dies so verstehen, dass es sich tatsächlich nur um eine Vers. handelt bzgl. der Gläubiger, die sich gemeldet und nicht zugestimmt haben? Würde das bedeuten, wenn sich keine Gläubiger gemeldet haben bzw. alle zugestimmt haben, dass diese Vers. entbehrlich ist ???

Vielen Dank!
brainy
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#2

27.04.2012, 08:26

:titanic
blondi2007
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#3

03.05.2012, 13:30

:mahlzeit
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