ztr dokumentenpauschale

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Helga60
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#1

29.03.2012, 15:47

Hallo Leute

habe bisher als Dokumentenpauschale für die Überlassung einer
elektronisch gespeicherten Datei 2,50 € nach 136 III, 152 I Kosto.
genommen.

Nehmt Ihr auch eine Dokumentenpauschale für die Überlassung der
Registierungsbestätigung in Höhe von jeweils 2,50 € nach 136 III, 152 I Kosto.?

Meine Kollegin ist dieser Meinung.

Ich habe bislang Testamente und Gütertrennungen gemeldet.

LG Helga
Peverell
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#2

29.03.2012, 21:02

Hallo,

ich kann mich der Meinung deiner Kollegin nur anschließen, wir berechnen in unserem Notariat für jede Übermittlung eines Erblassers an das ZTR die 2,50 €.
naduh

#3

30.03.2012, 09:23

Helga60

Ja, wir berechnen diese Dokumentenpauschale auch.
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