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Helga60
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#1
09.03.2012, 17:13
Folgender Sachverhalt
Übertragungsvertrag Mutter auf Tochter
Übertragung erfolgt unentgeltlich im Wege der vorweggenommenen
Erbfolge. Tochter soll sich diese zu gegebener Zeit auf ihren gegenüber der Mutter
bestehenden Pflichtteilsanspruch anrechnen lassen.
Ich meine, dass ich dieses dem ztr nicht mitteilen muss. Was meint Ihr?
LG Helga
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AnjaZ
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#3
10.03.2012, 19:31
ich würde dies auch nicht dem ZTR melden
Gruß Anja
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