Kaufvertrag Mietkauf etc.

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TineNacht
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#1

02.03.2012, 13:36

Ich habe hier einen Kaufvertrag. Dieser soll als Mietkauf abgeschlossen werden. Zahlungsbeginn 01.01.2019, da der Erwerber vorher das Objekt sanieren will.

Die Grundschuld tilgt der Veräußerer bis zur vollständigen Begleichung. Hat das jemand ein Beispiel mal. Weiß grad nicht so richtig, wie ich das so formulieren soll.

Eigentumsumschreibung werde ich erst nach vollständiger Begleichung der GS und Vorlage der Löschungsbewilligung beantragen lassen.

Der Kaufpreis ist durch Sicherungshypothek gesichert.

Aber ich muss ja hinweisen, dass das Grundstück im Falle dessen, dass die GS nicht getilgt wird, weiter haftet und der Zwangsvollstreckung unterliegen kann.

Hat jemand so was schon gehabt?
Jupp03/11

#2

02.03.2012, 17:44

Der Notar, der einen derartigen Vertrag beurkundet, soll sich schleunigst eine Versicherung suchen, die auch Vorsatz versichert.
TineNacht
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#3

13.03.2012, 08:17

Wieso, wenn manche Vertragsparteien eine solche Variante wünschen und dies zwischen den Beteiligten abgestimmt ist, dann kann man das doch auch beurkunden unter Berücksichtigung, dass man beide Seiten absichert. Leider kommen manche Leute auf solche Ideen solche Verträge schließen zu wollen, auch wenn man davon abrät.
Amtmann
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#4

20.03.2012, 14:11

Liebe Tine.

Bitte nicht alles beurkunden, was die Beteiligten wünschen. Wenn ein junges Paar bei Dir vorbeikommt, und die beiden sich auf einen Ehevertrag geeinigt haben, in dem dann steht, dass der Mann die Frau jederzeit erschießen darf, wirst Du das in Deinen Vertrag aufnehmen? Die Beteiligten haben sich schließlich darauf geeinigt ...

Mal im Ernst: Finger weg. Hier hat der Verkäufer kein Geld (ist ja noch verschuldet), und der Käufer kein Geld (sonst macht man den Schmarrn mit dem Mietkauf ja nicht). Darüberhinaus haben wir Verpflichtungen zur Erbringung von Bauleistungen (was passiert im Fall des Stockens?) - noch dazu auf "fremdem Grund" (Eigentumsumschreibung erfolgt derzeit noch nicht). Was passiert, wenn der Käufer investiert hat (Renovierungen), und die Bank des Verkäufers den Grundbesitz versteigert (ist ja noch nicht alles bezahlt)? Was passiert, wenn die Grundschuld vom Verkäufer neu valutiert wird (oder in der "weiten Zweckbestimmungserklärung" steht, dass die Grundschuld auch das überzogene Girokonto sichert)? Weiter macht sich noch der Verkäufer zur Finanzierungsbank des Käufers. Probleme über Probleme.

Wenn der Käufer so toll solvent ist, dass für den Verkäufer überhaupt keine Risiken entstehen können, dann soll er zu seiner Bank gehen, und dort einen Kredit beantragen. Dann kann er das, was er vorher als "Miete" vorgesehen hat, monatlich an die Bank zahlen (Zins und Tilgung), und der Verkäufer bekommt keine Probleme mehr (er hat ja sein Geld). Wenn der Käufer keinen Kredit bekommt, dann wird das seine Gründe haben, und ich rate dem Verkäufer ab, die Risiken (die die Bank nicht übernehmen will) zu übernehmen. Wenn der Käufer sagt, ihm seien die Zinsen der Bank zu hoch, warum soll dann der Verkäufer KOSTENFREI die Risiken übernehmen, die Grundlage für die Zinshöhe sind?

Nur meine Meinung. Man kann das aber natürlich beurkunden, hier sollten dann aber die Belehrungen umfangreicher sein, als die Urkunde selbst.

Herzliche Grüße!
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