verfügung HR-Anmeldung

In diesen Bereich gehören sämtliche Themen rund um das Notariat, die nicht einem anderen Themenbereich eindeutig zugeordnet werden können.
Antworten
Helga60
Forenfachkraft
Beiträge: 228
Registriert: 28.10.2007, 15:13
Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Niedersachsen

#1

17.02.2012, 13:53

Hallo Leute
mir ist ein echtes Missgeschick passiert.
Anschreiben,HR-Anmeldung und Gesellschafterbeschluss dem AG übermittelt
betreffend Liquidation einer GmbH

Nun Verfügung
aus Versehen habe ich die HR-Anmeldung und das Anschreiben betreffend
einem älteren Vorgang in derselben Sache übermittelt. Den Gesellschafterbe-
schluss habe ich richtig überreicht. Nun wird um Hergabe einer entsprechenden
Anmeldung gebeten.

Ich habe nun ein entsprechendes Anschreiben unter Bezugnahme auf die
Verfügung gefertigt und wollte diese mit der richtigen Anmeldung übermitteln.

Muss ich jetzt noch einmal alles in x-Notar angeben, also Löschung eines
Rechtsträgers usw . oder wie macht Ihr das?

Wäre für eine Antwort dankbar.

LG Helga
naduh

#2

17.02.2012, 14:04

Nein, du nimmst Bezug auf deine Anmeldung vom... und die Zwischenverfügung vom Gericht vom... und nimmst als Anmeldefall: Sonstige Anmeldung/Mitteilung.
Helga60
Forenfachkraft
Beiträge: 228
Registriert: 28.10.2007, 15:13
Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Niedersachsen

#3

17.02.2012, 14:10

ok und :thx
lg Helga
Antworten