Testament und KR

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Mimiho
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#1

28.01.2012, 11:00

Wie handhabt ihr das:

Wir beurkunden ein Testament, nähen dieses und es kommt in einen Umschlag. Eine Kostenrechnung wird nicht mit angenäht und "eingetütet". Ist diese Vorgehensweise
richtig und wann ja, wo steht das?
Martin Filzek
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#2

28.01.2012, 18:38

Ein "Nähen" ist natürlich nur dann erforderlich, wenn das Testament aus mehreren Seiten besteht, aber das wird wohl sicher in der Mehrzahl der Testamente so sein. Früher gab es Testamentsvordrucke in Format DIN A 3, die dann gefaltet 4 DIN-A-4 Seiten mit Vor- und Rückseiten ausgemacht haben und mit der Schreibmaschine geschrieben wurden, da bräuchte man dann nichts nähen.
Wichtig war (und ist) das Prägesiegel auf dem Umschlag des Testaments.
Entweder nimmt man die Siegellackstangen und macht sie mit einem im Handel erhältlichen elektrischen Erhitzungsstab heiß und flüssig, damit man den flüssigen Siegellack dann mit der Petschaft siegeln kann, oder man nimmt lange Streichhölzer oder ein Feuerzeug und lässt so viel heißen Siegellack auf die Rückseite des Umschlags tropfen, dass es für einen schönen Siegellackabdruck reicht. Ich hatte früher immer Angst, dass die brennende Siegellackoberfläche auch auf das Innere (Testament) übergreift und deshalb manchmal noch
eine Pappe vom Telefonnotizblock als "Isolierung" mit "eingetütet".
In den letzten Jahren sind nach meiner Beobachtung viele Notariate dazu übergegangen, nur ein Farbdrucksiegel oder ein Trocken-Prägesiegel (wie bei Kaufverträgen-Urschriften usw.) auf die Rückseite des Umschlags zu setzen, wohl aus Angst vor dem Feuer oder um den komischen Geruch des elektrisch erhitzten Siegellacks nicht im Büro zu haben.
Mich würde mal interessieren, ob das inzwischen mehrheitlich so gehandhabt wird, und ob sich hier irgendwelche Vorschriften auch dem angepasst haben?

In § 154 III KostO ist etwas dazu gesagt, dass eine Ablichtung oder ein Ausdruck der (Kosten-)Berechnung zu den Akten zu bringen ist und sie unter jeder von ihm erteilten Ausfertigung und unter jedem Beglaubigungsvermerk aufzustellen ist.
Schon vom Wortlaut des Gesetzes wäre es wohl "normal" unter dem Original-Testament keine Kostenberechnung bzw. Abschrift der Kostenberechnung zu setzen. Ich glaube, das macht auch kaum ein Notariat. Auf dem Vermerkblatt, das man zum Testament bis 31.12.2011 geschrieben hat und mit dem man zum Nachlassgericht gegangen ist, um dort die Ablieferung zu bescheinigen, war ja die Kostenberechnung vorgesehen, aus der dann das Nachlassgericht auch seine Werte (vgl.§ 31 a KostO) entnommen hat. Ich gehe davon aus, dass für seit Jan. 2012 eingetretene Änderungen durch das Zentrale Testamentsregister sich daran nichts Wesentliches geändert hat und es weiter ähnlich ist und werde die Antworten hierzu von anderen mit Interesse verfolgen bzw. selbst noch mal nachforschen.

Im Übrigen ist § 154 III KostO im Allgemeinen - also für alle Urkunden des Notars - nicht so ernst zu nehmen und überzubewerten, wie es bislang der Fall ist. Siehe hierzu die Hinweise von Lappe NotBZ 2002, 446 f. und dem folgend ich in KostO, 4. Aufl. 2009 (5. Aufl. 2012 in Vorbereitung), § 154 Rn. 25.
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
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Trulla79
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#3

28.01.2012, 19:19

Also ich füge die Kostenberechnung an ein Testament genauso an, wie an jede andere Urschrift. Ich habe mir darüber aber auch nie Gedanken gemacht, es nicht so zu handhaben.

Ich habe die Erfahrung gemacht, dass sehr viele "nur" das Prägesiegel auf den Testamentsumschlag aufbringen. Ich bleibe aber seit Jahren dabei und verwende stur das Lacksiegel. Mich wollten schon viele davon überzeugen, dass es so aufwendig ist etc, aber ich finde es einfach schön.
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Gruftie
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#4

28.01.2012, 19:28

Trulla, ich mach das genauso...für mich gehört die Kostenberechnung auf jede Urkunde. Und das Lacksiegel finde ich einfach schön und es gehört für mich zum Testament. :wink:
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#5

30.01.2012, 09:55

Wir machen es hier ebenso. Kostenrechnung ans Original, in Umschlage, Umschlag wird schön mit rotem Lack gesiegelt.
Allerdings habe ich jetzt die Kostennote beim Vermerkblatt zur Hinterlegung weggelassen, wurde auch vom Gericht akzeptiert.
Was mich allerdings interessieren würde: Man kann sich ja jetzt den Aufdruck für den Testamentsumschlag beim ZTR ausdrucken lassen (Umschlag habe ich bisher mit der Schreibmaschine ausgefüllt). Wenn ich jetzt den Ausdruck aufklebe, muss ich dann an den Ecken vorsichtshalber auch noch einen Stempel aufdrücken?
naduh

#6

30.01.2012, 10:15

Wir machen es nicht, eine KR unter das Original zu setzen. Die steht doch schon auf dem Vermerkblatt.
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AnjaZ
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#7

30.01.2012, 11:11

Wir setzen auf eine KoRe auf die Originalurkunde, die von der Notarin unterschrieben wird.

Außerdem benutze ich auch das Lacksiegel, mir ist nicht bekannt, dass ein anderes Siegel benutzt werden darf. Ich finde es schön, ab und an mal das Lacksiegel zu verwenden. Es sieht so schön aus.
Gruß Anja
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