wenn auch nicht mehr brand aktuell wünsche ich allen ein erfolgreiches neues Jahr.
Ich habe ein ziemliches Problem auf dem Tisch und verstehe gerade nur Bahnhof. Aufgrund hoffnungsloser Überarbeitung ist mir eine Sache vollkommen aus den Augen geraten.
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
![Weinen :cry:](./images/smilies/icon_cry.gif)
Bank A übersendet uns vollstr. Ausfertigung einer GS zu Gunsten der Bank B, Kopie des GB-Auszuges und eine Teilabtretungserklärung der Bank B und bittet uns, der Bank A in dinglicher und persönlicher Hinsicht eine vollstreckbare Teilausfertigung der GS-Urkunde in Höhe des abgetretenen letztrangigen Teilbetrages von EUR 1.000 zu erteilen.
An der von uns damals gefertigten vollstr. Ausfertigung ist eine Abtretung von Lebens-/Rentenversicherungsansprüchen rangetackert. Sicherungsgeber ist hier eine dritte Person, die an der GS-Bestellung nicht mitgewirkt hat und Versicherung an Bank B abtritt. Die Teilabtretungserklärung der Bank B an Bank A ist bereits grundbuchlich vollzogen.
Ich habe gerade überhaupt keine Ahnung, was ich damit machen soll. Mein erster Gedanke war die Umschreibung der Vollstreckungsklausel auf die Bank A. Aber jetzt kam mir der Gedanke, dass die Bank A vielleicht "nur" eine neue vollstr. Ausf. über den abgetretenen Betrag haben will.
Kann mir jemand helfen, was ich hier machen muss?
![Frage :?:](./images/smilies/icon_question.gif)