Hallo Zusammen,
hab mir schon oft hier auf der Seite Tipps geholt und mich heut mal selbst angemeldet weil ich leider nicht weiter weis.
Folgendes:
Eine Mandant von uns hat eine UG mit einem Kapital von 1.000,00 €. Die Gründung erfolgte NICHT auf dem Musterprotokoll sondern in abgeänderter Form. Jetzt möchte der Mandant sein Kapital auf 17.500,00 € erhöhen und hat im Laufe der Zeit 4 Einzahlungen auf sein UG-Konto geleistet.
Kann die UG voher ihr Kapital erhöhen ohne das 25.000,00 € eingezahlt sind? Und wenn ja, muss ich jede einzelne Einzahlung anmelden?
Habe leider nichts passendes hierzu gefunden. Freue mich auf eure Antworten
Vielen Dank vorab
Unternehmergesellschaft (UG) - Erhöhung des Kapitals
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Bitte fülle doch erst noch dein Profil wenigstens hinsichtlich deiner Tätigkeit aus
Siehe 4. der Forenregeln (hier: 4.) http://www.foreno.de/foreno-grundlagen.php
oder auch der letzte Hinweis des Moderatorenteams: http://www.foreno.de/viewtopic.php?f=1&t=52549
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Liebe Grüße
Lena
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Man muss mich nicht mögen, kennen reicht
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Selbstverständlich kann die UG ihr Stammkapital erhöhen. Das funktioniert nicht anders wie bei der GmbH.
Gesellschafterbeschluss über die Erhöhung von **? um **? auf *** €, (ggf.) Änderung der Satzung entsprechend der Kapitalerhöhung, Zulassung von Gesellschafters bzw. dritten Personen zur Übernahme der neuen Stammeinlagen, Übernahmeerklärung des neuen Gesellschafters hinsichtlich der neuen Stammeinlage usw.
Eine UG muss nicht in eine GmbH umgewandelt werden.
Gesellschafterbeschluss über die Erhöhung von **? um **? auf *** €, (ggf.) Änderung der Satzung entsprechend der Kapitalerhöhung, Zulassung von Gesellschafters bzw. dritten Personen zur Übernahme der neuen Stammeinlagen, Übernahmeerklärung des neuen Gesellschafters hinsichtlich der neuen Stammeinlage usw.
Eine UG muss nicht in eine GmbH umgewandelt werden.
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Hallo,
habe einen ähnlichen Fall.
Also ich habe jetzt eine UG, die in eine GmbH "umgewandelt" werden soll. Hab ja jetzt schon soweit rausgefunden, dass ich dann 1. das Stammkapital erhöhen und 2. eine Satzungsänderung mit Umfirmierung in "... GmbH" beschließen muss.
Die UG hat bisher noch eine Mustersatzung. Muss denn nun eine "richtige" GmbH-Satzung her oder kann auch weiter mit der Mustersatzung gearbeitet werden? Das Stammkapital soll auch nur zur Hälfte eingezahlt werden.
habe einen ähnlichen Fall.
Also ich habe jetzt eine UG, die in eine GmbH "umgewandelt" werden soll. Hab ja jetzt schon soweit rausgefunden, dass ich dann 1. das Stammkapital erhöhen und 2. eine Satzungsänderung mit Umfirmierung in "... GmbH" beschließen muss.
Die UG hat bisher noch eine Mustersatzung. Muss denn nun eine "richtige" GmbH-Satzung her oder kann auch weiter mit der Mustersatzung gearbeitet werden? Das Stammkapital soll auch nur zur Hälfte eingezahlt werden.