Genehmigung Ehevertrag

In diesen Bereich gehören sämtliche Themen rund um das Notariat, die nicht einem anderen Themenbereich eindeutig zugeordnet werden können.
Antworten
DaRa
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 2
Registriert: 11.03.2011, 15:31
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA Win 2000

#1

01.12.2011, 12:44

Hallo,

bei uns wurde ein Ehevertrag (ausschluss Versorgungsausgleich) beurkundet. Der Noch-Ehemann konnte bei der Beurkundung nicht anwesend sein, da er weggezogen ist und nicht in der Lage war, zur Beurkundung in unser Büro zu kommen.

Jetzt habe ich die Genehmigungserklärung von ihm erhalten.

Meine Fragen: Muss ich die Urkunden miteinander verbinden? Wenn ja, wie? Was mache ich mit dem Original der Genehmigungserklärung, kommt das an das Original des Ehevertrages?

Hat hier jemand Erfahrungswerte? Ich habe auch nichts gefunden, wo mann es nachlesen kann. :cry: :oops:
Jupp03/11

#2

01.12.2011, 13:12

Bitte ergänze kurz deinen Beruf bei den persönlichen Angaben.
Jupp03/11

#3

01.12.2011, 13:24

Ist in der Urkunde über die Verwendung der Genehmigungsurkunde irgendwas gesagt worden?

Ansonsten würde ich die Urschrift der Genehmigungsurkunde zur Urschrift des Vertrages nehmen, aber nicht verbinden, höchstens mit dem Klammeraffen, und den Beteiligten begl. Kopien der Genehmigungen erteilen.
DaRa
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 2
Registriert: 11.03.2011, 15:31
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA Win 2000

#4

01.12.2011, 13:52

Ne, in der Urkunde wurde dazu nichts gesagt.

Aber die gleiche Überlegung hatte ich auch. :thx
Amtmann
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 16
Registriert: 15.07.2011, 19:42
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: ProNotar
Wohnort: München

#5

05.12.2011, 08:37

Original der Genehmigung zum Original der Urkunde. Die Urkunde ist ja der "beste Beweis" für die Errichtung des Vertrages - da sollte auch der "beste Beweis" für die Genehmigung hängen. Insgesamt ausfertigen.
Antworten