Regress der Sozialbehörden beim Kaufvertrag

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fury02
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#1

09.11.2011, 13:33

Folgenden Sachverhalt sollen wir in einen Vertrag umstricken:

Kinderloses Ehepaar -beide über 75- wollen ihren einzigen Vermögenswert, ihr Haus, ihren beiden Neffen zukommen lassen. Die Neffen sollen Tante u. Onkel ein Wohnrecht einräumen. Wir sollen einen Kaufvertrag vorbereiten, da das Objekt mit dem Wohnrecht für Tante u. Onkel belastet ist, soll ein -deutlich- reduzierter Kaufpreis gezahlt werden. Wenn der Kaufpreis aufgebraucht ist, müssen Tante u. Onkel Grundsicherung beantragen, die Rente reicht zum Leben nicht aus. Wenn sie ins Pflegeheim müssen, muss der Sozialhilfeträger ebenfalls einspringen.
Meiner Meinung nach besteht ein Regressanspruch der Sozialbehörden gegen die Neffen, wenn die 10-Jahresfrist nach Kaufvertrag noch nicht abgelaufen ist. Wenn Tante u. Onkel ins Pflegeheim müssen, könnte das Wohnrecht von den Sozialbehörden verwertet werden. Allerdings finde ich immer nur Hinweise auf Schenkungsverträge, nie auf Kaufverträge. Oder werden diese gleich behandelt??
Omahelga

#2

09.11.2011, 13:56

Hallo,
ein Kaufvertrag unter Verwandten mit deutlich reduziertem Kaufpreis ist m. M. als gemischte Schenkung anzusehen.
Gruß Omahelga
fury02
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#3

10.11.2011, 08:06

Hatte ich mir auch schon gedacht.
Danke
Jupp03/11

#4

10.11.2011, 08:12

Wenn der Kaufpreis unter Anrechnung des Wohnungsrechts ordnungsgemäß nach der sogenannten Sterbetafel ermittelt wird, hätte ich keine Bedenken.
Casa
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#5

10.11.2011, 09:14

Unproblematisch, wenn der Kaufpreis realistisch ist.

Außerdem haben sie beim Verkauf kein Vermögen weggegeben, sondern nur in Geld verwandelt.
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