Hallo Leute!
Habe eine Frage zu folgenden GB-Eintragungen:
In Abt. II: Vermerk über Sanierungsgebiet und
Vermerk über Einleitung des Umlegungsverfahrens
Was muss ich dazu beim KV beachten? Was bedeutet dieses Umlegungsverfahren; ist es trotzdem so, dass wir die Gen. der Stadt benötigen?
Danke!
Sanierungsvermerk/Umlegungsverfahren
Genehmigungen sind erforderlich, auch zur ggf. späteren Grundschuldbestellung
Bzgl. Umlegungsverfahren siehe Schöner/Stöber Rd-Nrn. 3861 ff., insbesondere 3866
Bzgl. Umlegungsverfahren siehe Schöner/Stöber Rd-Nrn. 3861 ff., insbesondere 3866