Geltendmachung Vorkaufsrecht - nachrangige Rechte

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kiero7074
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#1

07.11.2011, 09:30

Ein fröhliches Hallo an alle :lol:

Habe mal wieder ein Problem im Notariat:

Wir haben einen Kaufvertrag beurkundet. A verkauft an B.
Im Grundbuch stehen zwei Grundstücke und nur eines wird verkauft.
An beiden Grundstücken sind ein Vorkaufsrecht für C und je eine bedingte Auflassungsvormerkung für D und E eingetragen.
Wir haben A mehr als einmal angesprochen, doch die Adressen von C, D und E herzugeben, was leider nie erfolgte, auch wurde der zugrundeliegende Vertrag für die Rechte für D und E nie vorgelegt, damit evtl . nachgesehen werden kann, welche Bedingungen an die AV geknüpft sind
Kurz und gut, C hat sich nun bei uns gemeldet und meinte, er hätte gehört, dass ein Grundstück verkauft wurde. Der Vertrag wurde ihm mittlerweile zugeschickt und er wird sein Vorkaufsrecht geltend machen.

Mein Problem liegt nun darin:
Was wird mit den Rechten für D und E? Wenn C sein Vorkaufsrecht geltend macht, wird er selbstverständlich die nachrangigen Rechte für D und E nicht übernehmen.
Sind die Rechte (was ich mir nicht vorstellen kann) "hinfällig"?
Was wird, wenn A die Adressen der beiden Berechtigten nicht herausrückt.

Meine Chefin kann mir leider nicht weiterhelfen und die mir zur Verfügung stehende Literatur gibt auch nichts her.

Bitte, bitte helft mir. Ich steh völlig auf dem Schlauch.
Jupp03/11

#2

07.11.2011, 09:44

Sind D und E die Eltern von A?
Wie sehen die Rangverhältnisse aus?
Warum wird die Bewilligung (Vormerkung) nicht beim GBA angefordert? Die Bewilligung sollte zunächst einmal eingeholt werden, um prüfen zu können, unter welchen Voraussetzungen die Vormerkung überhaupt zieht.

Alles andere ist zur Zeit nur Spekulation.
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