Hallo, habe hier im Zuge der Kaufvertragsabwicklung Pfandfreigabe beantragt, nun aber eine Löschungsbewilligung nicht nur für das Kaufobjekt (1 WE) sondern auch für die weitere Wohnung erhalten.
Die GS soll derzeit aber nur auf dem Kaufobjekt gelöscht werden (Eigentümerantrag befindet sich in der Kaufvertragsurkunde) und auf der weiteren Wohnung weiterhin bestehen bleiben.
Jetzt stehe ich ein wenig auf dem Schlauch.
Kann ich ohne weiteres den Grundbuchantrag für die Löschung lediglich auf dem Kaufobjekt stellen? Wie kann ich später die Grundschuld auf dem weiteren Objekt löschen wenn ich das Original der Löschungsbewilligung bereits eingereicht habe?
Für Anworten wäre ich wie immer dankbar.
LG hexe-petri
Löschungsbewilligung zwei Grundbücher
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Urschrift und begl. Kopie der Löschungsbewilligung zu dem Grundbuch reichen, wo Löschung/Freistellung erfolgen soll mit der Bitte, die Urschrift der Löschungsbewilligung nach Vollzug der Freigabe wieder zurückzugeben. Sofern es sich um ein Briefrecht handelt, ist der Brief nach Vollzug der Freigabe ebenfalls zurückzugeben.
Urschrift der Löschungsbewilligung könnte natürlich auch bei den Grundakten bleiben und später bei weiterer Löschung Bezugnahme erfolgen. Rate hiervon jedoch ab, da, wenn später ein anderer Notar beauftragt wird, die Löschung durchzuführen, und dieser von der bereits erteilten und hinterlegten Löschungsbewilligung nichts weiß.
Urschrift der Löschungsbewilligung könnte natürlich auch bei den Grundakten bleiben und später bei weiterer Löschung Bezugnahme erfolgen. Rate hiervon jedoch ab, da, wenn später ein anderer Notar beauftragt wird, die Löschung durchzuführen, und dieser von der bereits erteilten und hinterlegten Löschungsbewilligung nichts weiß.
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Vielen Dank für die Hilfe
Dann werde ich das so machen.
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Handelt es sich um eine Gesamtgrundschuld? Ist in der Bewilligung Teilvollzug gestattet? Sollte dies nicht der Fall sein, kann es sein, dass die Löschung nur auf einem Objekt nicht vorgenommen wird...
Dieses ist streitig, siehe dazu auch Schöner/Stöber Rd 2724aLinda* hat geschrieben:Handelt es sich um eine Gesamtgrundschuld? Ist in der Bewilligung Teilvollzug gestattet? Sollte dies nicht der Fall sein, kann es sein, dass die Löschung nur auf einem Objekt nicht vorgenommen wird...
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Jupp03/11 hat geschrieben:Dieses ist streitig, siehe dazu auch Schöner/Stöber Rd 2724aLinda* hat geschrieben:Handelt es sich um eine Gesamtgrundschuld? Ist in der Bewilligung Teilvollzug gestattet? Sollte dies nicht der Fall sein, kann es sein, dass die Löschung nur auf einem Objekt nicht vorgenommen wird...
Ich weiß und kenne auch die Fundstelle wenn man aber an einen Rechtspfleger gerät, der das für einschlägig hält, wird solch eine Löschungsbewilligung nicht vollzogen im Grundbuch; wollte nur drauf hinweisen. Vielleicht wäre vorab eine Rücksprache mit dem bearbeitenden Rechtspfleger sinnvoll, wenn kein ausdrücklicher Teilvollzug gestattet ist.