Eine Gläubigerin hat uns angeschrieben, dass die vollstreckbare Ausfertigung einer Grundschuld nicht mehr auffindbar ist und sie eine neue vollstreckbare Ausfertigung benötigt. Ich habe beim AG den erforderlichen Beschluss eingeholt. Nun folgendes Problem:
Auf wen wird die "Weitere vollstreckbare Ausfertigung" ausgestellt? Mittlerweile ist das für die ursprüngliche Gläubigerin eingetragene Recht mehrmals abgetreten worden. Im Grundbuch ist die Abtretung ersichtlich. Schreibe ich gleich die neue Gläubigerin rein? Einen Auftrag dazu habe ich doch eigentlich nicht, oder???
Über eine kurze Antwort würde ich mich freuen....
![Sehr glücklich :D](./images/smilies/icon_biggrin.gif)