Bank hat gegen den Willen Löschungsbewilligung erteilt

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magarete1

#1

15.09.2011, 13:36

Bei einer Mandantin ist folgendes:
die Deutsche Bank hat eine Löschungsbewilligung für 2 erledigte Grundbucheinträge erteilt. Die Mandantin möchte jedoch die Einträge nicht löschen lassen, sondern lieber wieder beleihen. Ihr wurde gesagt, das ginge nicht, weil die Lö bew erteilt seien. Stimmt das?
Sie will es in eine Eigentümergrundschuld umwandeln, damit sie die Eintäge ggf wieder beleihen kann.
Die Deutsche Bank meinte, das ginge nicht, es müssen dann neue Einträge gemacht werden.
Hmmmm....http://www.foreno.de/posting.php?mode=p ... 70f96fd994#" target="blank
BabyBen

#2

15.09.2011, 13:38

Neh das stimmt nun mal ganz und gar nicht. Ohne Antrag des Grundstückseigentümers keine Löschung. Es entsteht eine Eigentümergrundschuld, die wieder beliehen werden kann.
magarete1

#3

15.09.2011, 13:47

BabyBen hat geschrieben:Neh das stimmt nun mal ganz und gar nicht. Ohne Antrag des Grundstückseigentümers keine Löschung. Es entsteht eine Eigentümergrundschuld, die wieder beliehen werden kann.
Danke Danke für die prompte Antwort!
Sie ist schon etwas älter und verunsichert.
Sie will es nämlich zur Besicherung und Erhöhung der Kontokorrentlinie ihres Geschäftes nehmen und ihrer Tochter eine Besicherung für einen Kredit geben. Es sind 2 alte Einträge da, einmal ca. 70 Tsd und einmal 100 Tsd. Und die 70 will sie nehmen, nur die DB macht solche faxen, deswegen hat sie sich an uns gewendet.
magarete1

#4

15.09.2011, 13:52

:thx erstmal

-oder kann sie auch ihre Tochter in die Eigentümergrundschuld eintragen lassen?
BabyBen

#5

15.09.2011, 13:55

Nein. Die Eigentümergrundschuld heißt Eigentümergrundschuld, weil sie dem Eigentümer zusteht. Sie kann die Grundschuld nur an ihre Tochter abtreten, dies läuft aber nicht anders als wie bei anderen Gläubigern. Ich denke, die DB will die Kundin loswerden.
magarete1

#6

15.09.2011, 14:19

Das ist ja interessant.
Also könnte auch eine andere Bank, die der Tochter das Darlehen geben möchte, als Gläubiger eingetragen werden?
Vielen Dank, da kann/könnte ich der Mandantin ja etwas die Sorge nehmen.
BabyBen

#7

15.09.2011, 14:20

Du kannst jede Person eintragen lassen.
Jupp03/11

#8

15.09.2011, 14:36

BabyBen hat geschrieben:Neh das stimmt nun mal ganz und gar nicht. Ohne Antrag des Grundstückseigentümers keine Löschung. Es entsteht eine Eigentümergrundschuld, die wieder beliehen werden kann.
Du solltest mit dieser These noch einmal in dich gehen. Die Grundschuld kann nach Hergabe einer Löschungsbewilligung keinesfalls zugunsten eines anderen Gläubigers neu beliehen werden.
Jupp03/11

#10

15.09.2011, 14:39

Neu beleihen, also Übertragung der alten Grundschuld geht nur, wenn der alte Gläubigerin Abtretungsurkunde oder löschungsfähige Quittung erteilt hat.
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