zentrales Testamentsregister

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brainy
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#1

29.08.2011, 17:12

Hallo an alle!

Habe das Thema hier zwar gefunden, aber leider wird darin auch nicht wirklich meine Frage dazu beantwortet.

Ich frag mich wie das mit der Registrierung ist wenn man z.B. das Testament in die Verwahrung zum AG gibt; wer muss das dann registrieren der Notar oder das AG?

Ich verstehe das so, dass dieses Registrierung quasi die bisherigen Karteikarten an die Standesämter ersetzt. Demnach müsste ja das AG selbst registrieren, wenn es sich um Testamente handelt, da das AG ja dann die verwahrende Stelle ist, oder ???
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Lovis
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#2

29.08.2011, 18:31

Meinst du mit "Registrieren" die Mitteilungen gegenüber der Bundesnotarkammer?
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Lena
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#3

29.08.2011, 19:30

Liebe Grüße
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brainy
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#4

30.08.2011, 16:33

@Lovis: ja, das meine ich damit
@lena: Dein Link funktioniert leider nicht :(
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#5

30.08.2011, 16:52

Selbst wenn das Gericht die Karten bisher beim Testament ausgefüllt hat wird es doch über kurz oder lang so kommen, dass die Notare verpflichtet werden, dass zu machen. Natürlich ohne eine Gebühr dafür zu bekommen. :evil:
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#6

30.08.2011, 19:20

brainy hat geschrieben:@lena: Dein Link funktioniert leider nicht :(
hm, bei mir funktioniert er...
wenn nicht einfach auf der Seite des Testamentsregisters die FAQs durchlesen :wink:
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Lena

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Lovis
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#7

31.08.2011, 06:56

Soweít wie ich es verstanden habe, benachrichtigt der Notar (ausschließlich) die Bundesnotarkammer. An der Hinterlegung beim AG ändert sich nichts.
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#8

29.09.2011, 07:45

Es trudeln ja jetzt ständig Info's über irgendwelche Seminare zu diesem Thema ein. Hat jemand schon so ein Seminar besucht?? Lohnt sich das?? Ich bin davon ausgegangen, dass man Anfang des Jahres lediglich eine Maske zusätzlich ausfüllen muss, ähnlich wie man es auch beim Vorsorgeregister (da allerdings noch freiwillig) macht. Oder ist es komplizierter??
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Lena
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#9

29.09.2011, 09:46

Eigentlich war es doch beim HAndelsregisterstart nicht anders. Auch da wurden und werden haufenweise Seminare angeboten. Wenn du dir das zutraust alles alleine anzueignen brauchst du kein Seminar. Wenn du aber am PC und im Internet eh unsicher bist, wenn dich auch die Hintergründe intressieren, wenn du nicht genau weißt was wie registriert werden soll etc., dann würde sich ein Seminar schon lohnen. Kommt halt auf jeden selbst an wie er das sieht.
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#10

28.10.2011, 14:50

Hallo miteinander!
Im Endeffekt entfallen halt künftig (ab 1.1.12) die gelben Standesamtskarten, und wir müssen dann für ALLE erbrechtl. relevanten Urkunden (also auch für Testamente!) 1 Maske mit den Daten von jedem Erblasser, einigen Eckdaten der betr.Urkunde und einigen Infos aus der Geburtsurkunde(!) online ausfüllen, ähnlich wie beim ZVR.
Kostenpunkt PRO Erblasser vorauss. 15,- EUR, wird durchs Notariat dem/den Bet. in Rechnung gestellt und dem Notar mtl. von der BNotK wieder abgebucht.
Interessant war nebenbei auch daß die BNotK von den Standesämtern ALLE gelben Karteikarten einsammeln und bis 2016 elektronisch einarbeiten will :shock:
Somit haben wir künftig mit den Standesämtern nix mehr zu tun, Sterbefallmitteilungen kommen direkt von der BNotK (online+per EGVP), Urkundenempfangsbestätigung des entspr. AG gibts auch nur noch elektronisch.
LG + schönes WE!
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