Massen- und Verwahrungsbuch!

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Himmelskoerper

#1

26.08.2011, 13:16

Hallo Ihr Lieben!

Ich bin (mal wieder) heillos überfordert.
Und zwar muß ich das ERSTE Mal :oops: Eintragungen im Massen- und Verwahrungsbuch vornehmen. Und ich muss gestehen, daß hab ich noch NIE gemacht. Während meiner Lehre hatte ich nie damit zu tun, und hier im Büro jetzt das erste Mal.
Mein Chefe ist "erst" seit 8 Jahren Notar. Ich arbeite hier seit 10 Jahren.
Und jetzt ist es das erste Mal das wir mit einem Verwahrungeschäft zu tun haben. Ich muss dazu sagen, wir sein ein kleine Anwaltsnotariat auf dem Lande... :-)
Ich hoffe ihr könnt mir jetzt helfen.

Vorallem würde mich mal interessieren, worin in den Büchern der Unterschied liegt?
Warum müssen in beiden Bücher - fast identische - Eintragung gemacht werden?
Worin liegt also der kleine, feine Unterschied! :roll:

Wäre nett, wenn mir jemand helfen könnte. Denn aus der DONot werde ich auch nicht schlau. :thx

LG
HImmelskoerper
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Lovis
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#2

26.08.2011, 13:38

In dem Massenblatt wird der Zahlungsverkehr eines Verwahrungsgeschäfts, und zwar ab dem Zahlungseingang auf dem Anderkonto bis zur Schließung des Anderkontos (unabhängig von der Dauer der Verwahrungstätigkeit) gebucht, bsp. die Kaufpreisabwicklung des Kaufvertrages zur UR-Nr. 123/11.

Im Verwahrungsbuch werden alle Verwahrungsgeschäfte des laufenden Kalenderjahres gebucht.
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#3

26.08.2011, 13:44

Hallo, Himmelskoerper, ich habe schon seit Jahren im Massen- und Verwahungsbuch eingetragen, wobei ich das jetzt schon mehrere Jahre
nicht mehr machen musste, weil keine Massen :D ist nämlich viel "Schreiberei", wenn man viele Massen hat!

Also mit einfachen Worten .... (ich habe das Eintragen der Massen von einer langjährig tätigen, jetzt in Rente befindlichen Kollegin gelernt!

Das Massenbuch wird geführt wie das Konto bei der Bank! Du schreibst oben auf die Doppelseite:

Masse ... / 2011 aus dem .....vertrag (....(Name)) ...... (bezogene Bank) ....... (Konto-Nr.) ...... (BLZ)

Dann die Zahlungseingang (linke Seite), Zahlungsausgang (rechte Seite). Halt wie ein Konto bei der Buchführung mit Tagesdatum (Eingang des Auszuges im Büro, nicht Kontoauszug).

Im Verwahrungsbuch werden die Zahlungseingänge und Ausgänge (wie vor) fortlaufend, d. h. untereinander (linke Seite die Zahlungseingänge) und (rechte Seite die Zahlungsausgänge)
bis zum Jahresende aufgeführt. Diese werden dann jeweils, d. h. jede Seite für sich fortlaufend nummeriert. Also linke Seite 1, 2, 3, ..... usw. und rechte Seite eben auch 1, 2, 3, ..... usw.
Also z. B.:
Zahlungseingang Verwahrungsbuch 26.08.2011 50.000,-- € ist die lfd.-Nr. 1 dann muss im Massenbuch bei der entsprechenden Masse ebenfalls die 1 bei 50.000,00 € vorgeschrieben werden, damit man später diesen Geldeingang schneller zuordnen und vergleichen kann. Du musst jede Buchung gleichzeitig, d. h. erst im Massenbuch, dann sofort im Verwahrungsbuch vornehmen, wobei bei einer Masse ist das wirklich egal, bei mehreren sollte man so verfahren, um Buchungen nicht zu vergessen!

Das Ganze ist wichtig für den Abschluss am Jahresende, denn die beiden Bücher müssen :twisted: übereinstimmen, sonst ist die Meldung am Jahresende an den Präsidenten falsch!
Vergiss nicht, dass Du auch noch eine Anderkontenliste führen musst und nachher muss eine schriftliche Abrechnung des Anderkontos an beide Parteien gehen, die diese in Durchschrift gegenzeichnen müssen! (So hat man es mir beigebracht)

Falls du noch Fragen hast, anworte ich dir gerne! Ich hoffe, ich habe nicht ganz so kompliziert erklärt
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#4

26.08.2011, 13:51

Oje,
da bedaure ich ja schon meinen Kollegen, der das prüfen muss... :wink:
Eigentlich steht ja in der DONot alles drin, du solltest dir auch die Muster (darin sind Beispiele enthalten) ansehen.

Daher nur einige Hinweise:

Das Verwahrungsbuch ist jahrgangsweise zu führen. Es sind darin (ich unterstelle mal, dass es sich nicht um Wertpapiere handelt) alle Geldein- und ausgänge auf den Notaranderkonten in zeitlicher Reihenfolge zu buchen (unter dem Datum des Eingangs des Kontoauszugs, der deshalb mit einem Eingangsstempel zu versehen ist). Die einzelne Buchung erhält eine fortlaufende Nummer, zum Jahresbeginn wird stets mit 1 begonnen. Zum Jahresende ist das Verwahrungsbuch abzuschließen (= Saldo von Einnahmen und Ausgaben bilden), der Abschluss muss von dem Notar unterschrieben werden (Details hierzu in der DONot). Der Saldo ist ggfl. in das neue Jahr vorzutragen.

In das Massenbuch sind die einzelnen Verwahrungsgeschäfte einzutragen, und zwar unter einer jährlich fortlaufenden Nummer. Die Eintragungen sind mit einer Überschrift zu versehen (zum Inhalt siehe DONot). Die einzelne Buchung erhält eine fortlaufende Nummer.
Zum Jahresende ist bei der einzelnen Masse ein Jahresabschluss vorzunehmen (also ein Saldo der Einnahmen und Ausgaben zu vermerken + wie beim Jahresabschluss im VB zu unterschreiben). Es ist aber nur ein "Zwischensaldo", beim abschließenden Aufrechnen alle Einnahmen und Ausgaben addieren!

Im VB ist auf die Eintragung im MB, im MB auf die Eintragung im VB zu verweisen.

Daneben sind noch eine Liste der Notaranderkonten und ein Namensverzeichnis zu führen (wenn ihr ein echtes "Buch" führt, hinten schon als Formular vorhanden sein).

Weiter muss noch eine gesonderte Blattsammlung mit den in § 22 Abs. 2 DONot aufgeführten Unterlagen angelegt werden.
Insbesondere bei Treuhandaufträgen darauf achten, dass der Notar diese auf dem TA annimmt.

Bei den Überweisungsaufträgen auf die Ausführungsbestätigung der Bank achten.
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Pepsi
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#5

28.08.2011, 15:02

hast du nicht eine befreundete Kollegin die dir mal das Buch ihres Chefs zeigen/erklären kann?
Himmelskoerper

#6

29.08.2011, 08:57

Hallo!
Danke für Eure Antworten. Hat mir sehr geholfen..... :-)

Und Pepsi: Nein ich habe leider keine Kollegin, die mir helfen kann. Das sind alles nur Rechtsanwaltsgehilfen. ;-)

Aber mit Euchen Tipps und der DONot werde ich schon irgendwie klar kommen.

Vielen vielen Dank!
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#7

03.01.2014, 12:34

Hej Leute, ich soll für meinen Bürovorsteher einen Aufsatz über das Massenbuch und das Verwahrungbuch fertigen. Leider habe ich von den beiden Themen nur so viel Ahnung, dass ich weiß, dass es die Bücher des Notars sind. Könnt er mr helfen ? Wichtige und hilfreiche Information habe ich nämlich bei Google nicht wirklich gefunden. Liebe Grüße :wink2
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#8

03.01.2014, 13:50

Schau dir mal folgende Vorschriften an:
§§ 10 - 14, 22, 24 DONot
Grundlage in § 54a ff. BeurKG.
Vieles ist auch schon in den früheren Postings geschrieben worden. Alles Weitere wirst du dir wohl selbst erarbeiten müssen (sonst könnten wir hier ja gleich deinen Aufsatz schreiben :wink: )
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