Hallo!
Habe folgenden Fall. Herr x ist Eigentümer eines Grundstücks, worauf gerade Eigentumswohnungen gebaut werden. Die Eigentumswohnungen sind jedoch schon verkauft. Muss hier jetzt eine Einigung mit den neuen Grundstückseigentümern getroffen werden über den Ankauf einer Teilfläche aus dem Straßenareal. Wie gehe ich hier vor?
Ankauf eines Straßenareals
- Refa-Aline
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 287
- Registriert: 15.10.2009, 09:16
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Was meinst Du mit Straßenareal. Eine Straße ist doch öffentlich und als solche gewidmet.
Liebe Grüße ![Winken :wink1](./images/smilies/winke1.gif)
![Winken :wink1](./images/smilies/winke1.gif)
Ist der von der Gemeinde beabsichtigte Erwerb für den Gehweg in irgendeiner Form in den einzelnen Kaufverträgen zwischen Bauträger und Käufern erwähnt und welche Vollmacht hat ggf. der Bauträger insoweit in den einzelnen Verträgen?
Dann würde ich den Bauträger allein auftreten lassen, handelnd für sich und weiterhin vollmachtlos für die jeweiligen Erwerber. Zu beachten ist, dass zunächst an der Wegefläche das Wohnungseigentum aufzuheben ist und dann ein Verkauf erfolgt. Die Käufer stimmen der gesamten Geschichte zu und bewilligen die Löschung ihrer Eigentumsvormerkung auf der Wegefläche. Dem Bauträger ist von den einzelnen Käufern Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB zu erteilen. Das alle eingetragenen Gläubiger dieser Geschichte insgesamt zustimmen müssen, erwähne ich nur nebenher. Sofern es eine Riesenanlage sein sollte, wünsche ich deiner Kanzlei viel Spaß.