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Jeany050786
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#1
02.08.2011, 16:36
Hallo mal wieder
Folgender Sachverhalt:
-Kaufvertrag beurkundet
-muss vom Erwerber nachgenehmigt werden (dieser wurde aufgrund der Entfernung vertreten)
Kriegt der Erwerber eine beglaubigte Abschrift des KV zur Genehmigung? Oder reicht eine einfache Abschrift? Wo steht was darüber??
Lieben Dank im Voraus!
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PaulusKrehlius
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#2
02.08.2011, 20:55
Meines Erachtens reicht eine einfache Abschrift vollkommen aus.
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Pepsi
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#3
02.08.2011, 22:45
eine einfache würde ich als Genehmigender nicht genehmigen, weil wer sagt mir, dass dort auch wirklich alles drin steht
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Lovis
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#4
03.08.2011, 08:02
Der Erwerber hat doch ohnehin einen Anspruch auf eine beglaubigte Abschrift bzw. auch auf eine Ausfertigung - § 51 BeurkG.
Oder gibt es Bedenken hinsichtlich der Verwendung durch den Erwerber, da der Vertrag noch nicht wirksam ist?
Zahme Vögel singen von Freiheit, wilde Vögel fliegen
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Jupp03/11
#5
03.08.2011, 08:27
Dieses Thema gab es hier bereits vor geraumer Zeit, wenn eine begl. Abschrift erteilt wird, dann aber wohl nur auszugsweise ohne Auflassung, desweiteren sollte dann eine vollständige einfache Kopie beigefügt werden. Von meiner Auffassung, dass eine einfache Kopie ausreichend ist, weiche ich jedoch nicht ab. Im übrigen sollte/wird in den Verträgen am Schluss ja oft bestimmt, wer was bekommt. Daran sollte man sich dann auch halten.
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Pepsi
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#6
03.08.2011, 12:21
ja stimmt jupp, begl. nur auszugsweise
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Jeany050786
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#7
05.08.2011, 16:22
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
für eure Antworten!
Dann bin ich mit meiner Meinung über einfache Abschriften ja prinzipiell nicht allein *gg*...mein Chef war da anderer Ansicht.
Wünsche allseits ein angenehmes Wochenende
![Sehr glücklich :D](./images/smilies/icon_biggrin.gif)