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Erbvertrag durch geschiedene Eheleute

Verfasst: 14.06.2011, 10:26
von IlonaS
Ich habe hier geschiedene Eheleute, die einen Erbvertrag schließen wollen, allerdings lediglich ihres Grundstückes. Jeder von ihnen soll sich verpflichten, dass der Eigentumsanteil beim Versterben auf ihre gemeinsamen Kinder geht. Geht das, ohne, dass sie andere Verfügungen von Todes wegen in diesem Erbvertrag regeln?

Sie sind Eigentümer eines Grundbesitzes je zur Hälfte.

Re: Erbvertrag durch geschiedene Eheleute

Verfasst: 14.06.2011, 11:39
von Jupp03/11
das geht, es sollte aber bedacht werden, wie die Kinder abgesichert werden.

Re: Erbvertrag durch geschiedene Eheleute

Verfasst: 14.06.2011, 12:36
von IlonaS
wie? wie die Kinder abgesichert werden?

Re: Erbvertrag durch geschiedene Eheleute

Verfasst: 14.06.2011, 13:16
von Jupp03/11
Nach Abschluss des Erbvertrages ist ein Elternteil nach wie vor berechtigt, seinen Anteil zu veräußern, dieses sollte von dem Notar bedacht werden.

Re: Erbvertrag durch geschiedene Eheleute

Verfasst: 15.06.2011, 09:53
von IlonaS
:thx