ich hätte eine Frage zu meinem Lieblingsthema...
![Mr. Green :mrgreen:](./images/smilies/icon_mrgreen.gif)
Es liegt eine Abtretung der Grundschuld vor. Nach BGH-Urteil vom 30.3.10 darf der Erwerber nur dann Rechte herleiten, wenn er in den Sicherungsvertrag eintritt. In diesem Fall legt der Erwerber einen "Verzicht auf einredefreien Grundschulderwerb" vor. Text:
"Die vorbezeichnete GS wurde an die ...bank abgetreten. Im Hinblick auf die Rechtsprechung
des BGH zum einredefreien Grundschulderwerb erklären wir hiermit:
Gegen die ...bank klönnen sämtliche Einreden erhoben werden, die dem Eigentümer aufgund
eines Sicherungsvertrages mit dem bisherigen Gläubiger gegen die GS zustehen oder sich aus
einem Sicherungsvertrag ergeben. Ob es im vorliegenden Fall tatsächlich solche Einreden
gibt, ist gfls gesondert zu klären. Wir gehen davon aus, dass solche Einreden nur in seltenen
Einzelfällen tatsächlich bestehen.
gez. ....Unterschriften ...bank" (U-Begl.)
Mit der Erklärung ist die Zustellungsurkunde an den Darlehensnehmer verbunden.
Ist diese Erklärung gleichzusetzen mit dem Eintritt in den Sicherungsvertrag und die Umschreibung der Klausel entsprechend vorzunehmen oder reicht Erklärung nicht aus??
Wäre für jeden Tipp dankbar! Vielen Dank im Voraus.
![Sehr glücklich :D](./images/smilies/icon_biggrin.gif)