Ich habe eine vormundschaftliche Genehmigung zur Anmeldung der Löschung einer Einzelfirma
durch den Ergänzungspfleger.
Die Anmeldung liegt bereits beim HR, dies hat auf die fehlende Genehmigung hingewiesen.
Muss diese Genehmigung (liegt mit Rechtskraftvermerk vor) irgendwem zugestellt werden ?
Oder reicht es aus, die Genehmigung jetzt beim HR einzureichen ?
Dank im voraus für Antworten / Meinungen
Vormundschaftliche Genehmigung für HR-Anmeldung - Zustellung
-
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 65
- Registriert: 30.03.2011, 17:21
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Wohnort: Löhne (OWL)
Also erstmal gibt es seit dem 01.09.2009 kein Vormundschaftsgericht mehr. Die vormundschaftliche Genehmigung ist in diesem Fall eine betreuungsgerichtliche Genehmigung.
Da der Genehmigungsbeschluss rechtskräftig ist, müsst ihr den einfach nur noch zum HR schicken würde ich sagen. Ich hätte jetzt keine Idee, wem der zugestellt werden könnte/müsste.
Da der Genehmigungsbeschluss rechtskräftig ist, müsst ihr den einfach nur noch zum HR schicken würde ich sagen. Ich hätte jetzt keine Idee, wem der zugestellt werden könnte/müsste.