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Vertretung nur durch Prokuristen

Verfasst: 29.04.2011, 12:15
von rebru82
Eigentlich ist mir die Antwort klar, aber irgendwie habe ich gerade einen Blackout :oops: . In meinen schlauen Büchern finde ich gerade nichts :evil:

Die Vertretungsregelung der GmbH lautet in Kurzform:
Wenn nur ein GF bestellt, vertritt er allein, bei mehreren GF immer zwei gemeinam oder einer gemeinsam mit einem Prokuristen.

Jetzt haben drei Mitarbeiter jeweils Gesamtprokura erteilt erhalten mit der Befugnis zur Vertretung gemeinsam mit einem anderen Prokuristen.

Der alleinige Geschäftsführer ist erkrankt und kann derzeit keine Unterschrift leisten. Es soll eine Änderung der Geschäftsanschrift angemeldet werden.

Ich liege doch richtig, dass diese Änderung auch durch zwei Prokuristen angemeldet werden kann, oder? Der GF ist doch in diesem Fall nicht zwingend erforderlich, da auch zwei Prokuristen die Gesellschaft vertreten können.

Wäre froh, wenn mir dies jemand bestätigen kann.
LG rebru82

Re: Vertretung nur durch Prokuristen

Verfasst: 29.04.2011, 15:31
von mrsbloom
:dafuer

Re: Vertretung nur durch Prokuristen

Verfasst: 29.04.2011, 15:50
von Revisor
Dagegen!
vgl. § 78 GmbHG

Re: Vertretung nur durch Prokuristen

Verfasst: 29.04.2011, 16:02
von NoFaWi
@Revisor: :genau

Re: Vertretung nur durch Prokuristen

Verfasst: 30.04.2011, 15:12
von mrsbloom
Recht habt ihr -auch Brett vorm Kopf :oops: