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Jazz
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#1
15.04.2011, 11:11
Hallo,
ich brauche mal Hilfe.
Im Jahre 2009 wurde eine GS beurkundet. In dieser Urkunde wurde der Eurobetrag in Wortschrift falsch geschrieben (tausend fehlt). Die Gläubigerin hat uns die vollstre. Ausf. zurückgesandt mit der Bitte um Berichtigung.
Wie ist zu verfahren???
Danke
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NoFaWi
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#2
15.04.2011, 14:36
Nachtragsvermerk (§ 44 a Abs. 2 BeurkG): offensichtliche Unrichtigkeit
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Jazz
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