Grunderwerbsteuer GmbH-Anteilsübertragung

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weissnix
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#1

10.03.2011, 20:22

Anteilsübertragung mit Grundbesitz

Wir sollen folgende GmbH-Anteilsübertragung vornehmen:
3 Gesellschafter der XY GmbH
A hat ein Anteil von 15.000,00 €
B einen Anteil von 5.000,00 €
C einen Anteil von 5.000,00 €
B u. C sind die Kinder von A.
Die GmbH hat Grundbesitz, das A in die Gesellschaft wohl früher eingebracht hat, m.A. müsste dieses aber mehr Wert haben als 15.000,00 €.

A will seine Anteile aufteilen und an B u. C. übertragen.
Muster eines Kauf- und Abtretungsvertrages habe ich.

Nun habe ich im Internet erfahren, dass die im Grunderwerbsteuergesetz existierende Befreiungsvorschrift – z.B. für Kinder oder den Ehegatten – bei einer Anteilsübertragung nicht greift, d.h. das insoweit Grunderwerbsteuer entsteht.

Wie geht man jetzt vor? Mein Gedankengang:
1.) Die GmbH überträgt unentgeltlich den Grundbesitz auf A – dann wieder die Frage, fällt hier wiederum Grunderwerbsteuer an?
2.) Alsdann Teilung der Anteile von A und Übertragung auf B u. C.?

Ferner habe ich eine Frage bezüglich der Zwangsvollstreckungsunterwerfung.
Wenn Vater auf Kinder überträgt zu einem „symbolischen Kaufpreis“ fügt ihr dann in den Vertrag eine „Zwangsvollstreckungsunterwerfungsklausel“ ein?

Im Forum habe ich auch die Formulierung „Der Abtretende überträgt seinen Geschäftsanteil – nach entsprechender Teilung – an der Gesellschaft hinsichtlich der dinglichen Wirkung aufschiebend bedingt durch vollständige Zahlung der Gegenleistung auf den Abtretungsempfänger....“ Diese Formulierung hatte ich bei einem ganz normalen GmbH-Anteilsverkauf ohne Grundbesitz so übernommen und gleich von meiner Kollegin eins übergebraten bekommen mit der Begründung, dass dies nur anzuwenden sei, wenn der Geschäftsanteil auch an einem Grundstück bestünde. Richtig??

Wäre Euch für Anregungen dankbar.
LG
Katzenfisch
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#2

11.03.2011, 08:03

Hallo,

entscheidend ist, was der Vater wünscht. Bei einem symbolischen € nehme ich in der Regel keine Vollstreckungsunterwerfung auf. Man kann darauf abstellen, dass der EURO mit Beurkundung fällig ist und der Vater den Erhalt des EUROS bestätigt in der Urkunde.

Hinsichtlich der steuerlichen Seite ist es doch so, dass der Vater seinen Anteil an der Gesellschaft an Mitgesellschafter überträgt. Eigentümer des Grundbesitzes ist die Gesellschaft.

Ich beschränke mich in solchen Fällen auf folgende Angabe:

Die Gesellschaft verfügt über Grundbesitz. Dieser ist eingetragen im Grundbuch von ** Blatt ** des AG **. Der Verkehrswert beträgt ****.

Eine steuerliche Beratung ist nicht Gegenstand der Tätigkeit des Notars. Er hat folglich über steuerliche Auswirkungen dieser Verhandlung nicht belehrt und übernimmt für solche auch keinerlei Haftung.

Mehr sollte man da nicht tun, weil der Notar kein Steuerberater ist und insoweit auch keinerlei steuerliche Beratung vornehmen darf.

Aus dem angegebenen Verkehrswert des Grundbesitzes kannst Du dann den Anteil des Vaters hochrechnen.

Symbolischer € hin oder her. Ich würde mir die letzte Bilanz vorlegen lassen. Die kannst Du aber auch im Internet einsehen.

Ach ja, wenn der Vater für einen symbolischen Kaufpreis von 1 € überträgt, dann überträgt er nicht, sondern verkauft mit allen evtl. entstehenden steuerlichen Folgen.
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