Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Muss ich die Anschriftsänderung des Vereins beim VR anmelden? Oder einfach bei der nächsten anstehenden Anmeldung mitteilen? Oder kann der Verein einfach einen Dreizeiler direkt an das Vereinsregister senden?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Gruß aus Berlin und noch viel Spaß bei der Arbeit!
Vereinsregister - neue Geschäftsadresse anmelden?
- mrsbloom
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In der Satzung steht doch eigentlich nur der Ort und der wird auch nur ins Register eingetragen.
Wir melden immer an, das Vereinsanschrift die Anschrift des 1. Vorsitzenden ist (für Post).
Wir melden immer an, das Vereinsanschrift die Anschrift des 1. Vorsitzenden ist (für Post).
Gruß Tina
Die beste und sicherste Tarnung ist immer noch die blanke und nackte Wahrheit.
Die glaubt niemand!
Max Frisch
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Hallo,
vielen Dank für deine Antwort. Es geht nur darum, dass der Verein eine neue Geschäftsadresse hat und von mir wissen möchte, ob das beim Vereinsregister angemeldet werden oder formlos mitgeteilt werden muss. Oder gar nicht???
... und ich habe keine Ahnung und auch nichts in meinen schlauen Büchern gefunden...
vielen Dank für deine Antwort. Es geht nur darum, dass der Verein eine neue Geschäftsadresse hat und von mir wissen möchte, ob das beim Vereinsregister angemeldet werden oder formlos mitgeteilt werden muss. Oder gar nicht???
... und ich habe keine Ahnung und auch nichts in meinen schlauen Büchern gefunden...
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- Wohnort: Berlin
... ich habe mich jetzt beim Vereinsregister erkundigt:
Dreizeiler vom Verein reicht, ansonsten auch bei der nächsten Anmeldung!
Ich wünsche allen ein schönes Wochenende
viele Grüße aus Berlin
Moni
Dreizeiler vom Verein reicht, ansonsten auch bei der nächsten Anmeldung!
Ich wünsche allen ein schönes Wochenende
viele Grüße aus Berlin
Moni
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- Foren-Praktikant(in)
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- Registriert: 13.12.2009, 18:40
Hallo sanne61,
Du hast Dein Problem zwar schon gelöst, aber da ich in unserem Notariat für die Vereine zuständig bin, möchte Dir noch gerne den Hinweis geben, dass nur Vorstandsänderungen und Satzungsänderungen sowie Liquidation und die Beendigung der Liquidation dem Vereinsregister durch eine Vereinsregisteranmeldung angemeldet werden muss. Deshalb solltest Du auch bei Neugründungen oder Satzungänderungen immer davon abraten die komplette Anschrift indie Satzung mit reinzunehmen, da sonst eigentlich eine Satzungsänderung erforderlich wäre, jedesmal wenn sich die Anschrift ändert.
Wenn Du Fragen zum Verein hast, bin ich gerne bereit Dir weiterzuhelfen. Wie gesagt, ich habe Vereine andauernd auf dem Tisch.
Liebe Grüße
Tanzfeelein
Du hast Dein Problem zwar schon gelöst, aber da ich in unserem Notariat für die Vereine zuständig bin, möchte Dir noch gerne den Hinweis geben, dass nur Vorstandsänderungen und Satzungsänderungen sowie Liquidation und die Beendigung der Liquidation dem Vereinsregister durch eine Vereinsregisteranmeldung angemeldet werden muss. Deshalb solltest Du auch bei Neugründungen oder Satzungänderungen immer davon abraten die komplette Anschrift indie Satzung mit reinzunehmen, da sonst eigentlich eine Satzungsänderung erforderlich wäre, jedesmal wenn sich die Anschrift ändert.
Wenn Du Fragen zum Verein hast, bin ich gerne bereit Dir weiterzuhelfen. Wie gesagt, ich habe Vereine andauernd auf dem Tisch.
Liebe Grüße
Tanzfeelein
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Hallo Tanzfeelein,
vielen Dank für Deine Anmerkungen! Wenn ich wieder "Vereinshilfe" brauche, komme ich gern auf Dein Angebot zurück!
Ich wünsche Dir eine ruhige Arbeitswoche mit netten Mandanten!
Moni
vielen Dank für Deine Anmerkungen! Wenn ich wieder "Vereinshilfe" brauche, komme ich gern auf Dein Angebot zurück!
Ich wünsche Dir eine ruhige Arbeitswoche mit netten Mandanten!
Moni