Vertretung bei GS-Bestellung

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brainy
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#1

10.02.2011, 09:17

Habe noch mal eine andere Frage zur Vertretung bei GS-Best.; hatte über Suchfunktion nur bzgl. Vertretung Verk./Käufer gefunden. Hier geht es um folgendes:

Käufer erhalten in KV Belastungsvollm. von Verk. über Best. von GS;
Können sich die Käufer gegenseitig auch bei der Best. der GS vertreten?
D.h. bei zwei Käufern bestellt einer GS in Vollm. für Verk. und den zweiten Käufer?
Oder ist das gar nicht möglich wegen der ZV-Unterwerfung???
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mrsbloom
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#2

10.02.2011, 11:39

Wenn nur der Verkäufer den Käufer bevollmächtigt die GS zu bestellen,
dann müssen beide Käufer auftreten.
Gruß Tina

Die beste und sicherste Tarnung ist immer noch die blanke und nackte Wahrheit.
Die glaubt niemand!
Max Frisch
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No.Me.
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#3

10.02.2011, 12:05

Es kommt darauf an, wie ihr eure Vollmachten im KV habt. Wenn dort steht, jeder Verkäufer bevollmächtigt jeden Käufer und die Käufer bevollmächtigen sich unterneinander, dann kann ein Käufer auch für VK und K handeln.
Nein, ich bin kein Spruch, Du brauchst gar nicht weiter lesen. Ich bin werder lustig noch informativ. Ich bin nur eine sinnlose Ansammlung von Buchstaben, um diesen Platz hier zu füllen und keiner hat mich lieb, also lass mich in Ruhe und hör auf mich zu lesen, bin sowieso schon vorbei!
brainy
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#4

10.02.2011, 12:10

Ein sehr guter Rat!
:thx

Hab da nur noch Bedenken wegen der persönlichen ZV-Unterwerfung in der Bestellungsurk.
Katzenfisch
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#5

10.02.2011, 13:03

Dann muss aber der vollstreckbaren Ausfertigung der Grundschuldbestellungsurkunde eine beglaubigte Teilablichtung des Kaufvertrages bestehend aus Urkundeneingang mit allen Beteiligten, Objektbezeichnung, Belastungsvollmacht und Verlesevermerk abgeheftet werden, sonst gibt es später Probleme, wenn der Gläubiger den Schuldnern die vollstreckbare Ausfertigung zustellen lassen will. Wird nämlich ein Schuldner bei der Beurkundung durch einen Bevollmächtigten vertreten, dann ist die Vollmacht dem Schuldner mit zuzustellen.
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