Bietvollmacht korrekt vorformuliert?

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pewe1835
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Beiträge: 1
Registriert: 23.12.2010, 21:02

#1

23.12.2010, 21:18

Hallo Ihr Lieben,

ich habe für die kommende Woche eine Bietvollmacht für eine Zwangsversteigerung bzw. Teilungsversteigerung vorzubereiten. Ich habe hier im Forum schon eine gefunden und diese nach bestem Wissen ergänzt. Ich hätte aber gerne noch eine zweite Meinung dazu gehört.

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Vollmacht

Herr XXX XXXXX, geb. am XX.XX.XXXX, wohnhaft in Musterstraße, Musterstadt, nachfolgend Vollmachtgeber genannt, bevollmächtigt hiermit Frau XXX XXXX, geb am XX.XX.XXXX, wohnhaft in Musteallee, Musterhausen, nachfolgend Bevollmächtigte genannt, den Vollmachtgeber in allen Verfahren über die Zwangsversteigerung oder Teilungsversteigerung vor allen Amtsgerichten der Bundesrepublik Deutschland umfassend zu vertreten und alle hierzu erforderlichen oder geeigneten Anträge in Namen des Vollmachtgebers zu stellen, Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, insbesondere gegenüber Gerichten, Behörden und Privatpersonen. Diese Vollmacht gilt unbefristet ab dem 27. Dezember 2010 für alle Immobilienarten unabhängig von deren Güte oder Beschaffenheit.
Die Bevollmächtigte ist insbesondere ermächtigt, für den Vollmachtgeber in jeder Höhe zu bieten - auch zum Zwecke des Erwerbs zu einem beliebigen Anteilsverhältnis -, die Erteilung des Zuschlags zu beantragen, die Rechte aus dem Meistgebot an einen anderen abzutreten oder für den Vollmachtgeber zu übernehmen, Eintragungen aller Art im Grundbuch zu bewilligen und zu beantragen sowie Vereinbarungen über das Bestehenbleiben von Rechten zu treffen.

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XXXX XXXXXX
Vollmachtgeber

Notar


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Vielen DANK und schonmal ein frohes Fest,

VG Anja
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rebru82
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#2

04.01.2011, 16:24

Auch, wenn es vermutlich schon zu spät ist, aber der Text reicht aus.
[hr]

Liebe Grüße

Rebru82 [img]http://www.smilies.4-user.de/include/Computer/smilie_pc_079.gif[/img]
TorstenS
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#3

27.07.2022, 11:06

Hallo!

Ich weise aus Erfahrung noch auf eine Sache hin, könnt Ihr jetzt denken "dass weiß doch jeder", glaubt mir, ich habe es anders erlebt:

Wenn der Vollmachtgeber eine juristische Person ist und die Vollmacht dann von einem Zeichnungsberechtigten unterschrieben wird, dann müsst Ihr neben der reinen Beglaubigung der Unterschrift noch eine Vertretungsbescheinigung nach §21 BNotO mit einbauen. Idealerweise den HR-Auszug mit dranhängen.

Der Rechtspfleger im ZV-Termin könnte natürlich theoretisch jederzeit selbst im elektronischen Handelsregister nachsehen, ob der Herr X oder die Frau Y die die Vollmacht erteilt hat auch zeichnungsberechtigt ist. Dazu ist er oder sie aber nicht verpflichtet, das ist wenn dann eine reine Gefälligkeit, auf die ich mich niemals verlassen würde. Es reicht ja, wenn der PC im Saal defekt ist. Und wenn es im ZV-Termin voll ist und gegen Ende hektisch wird, dann wird er oder sie das mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit ablehnen und das Gebot zurückweisen. Und da würde vermutlich auch keine Zuschlagsbeschwerde gegen ankommen.

Der Satz "der Notar hat sich durch Einsicht in das elektronische Handelsregister versichert, dass" kostet ja nichts (oder wenig ;-) ).

Grüße
T.
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