Abwicklung der Grundschuld mit Wirkung des Verkäufers

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IlonaS
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#1

09.11.2010, 11:48

Ich habe einen Grundstückskaufvertrag mit Belastungsvollmacht des Verkäufers.
Eine Grundschuld soll bestellt werden. In der Bestellungsurkunde wird der Anspruch auf Auszahlung des Kaufpreises zum Zwecke der Kaufpreiszahlung bis zur Höhe des Kaufpreises an die Verkäufer abgetreten. Wie ist die Abwicklung von so einer Grundschuld?
Ich reiche die GS beim Grundbuchamt ein und stelle den Antrag auf Eintragung.
Erteile ich die vollstreckbare Ausfertigung der GS für die Bank und verschicke sie?
oder muss ich dabei etwas beachten?

Oder ist der Ablauf wie bei einer ganz normalen Grundschuld mit ZV?

Danke im voraus
Jupp03/11

#2

09.11.2010, 11:52

Welche Sicherungsabreden sind in der Belastungsvollmacht enthalten? Sind diese ggf. auch Inhalt der Grundschuldurkunde?
Katzenfisch
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#3

09.11.2010, 12:26

Die Abtretung des Anspruch auf Auszahlung der Darlehensvaluta bis zur Höhe des Kaufpreises an die Verkäufer kann unter Umständen zum Regreßfall für den Notar werden.

Insoweit verweise ich auf das Urteil des BGH vom 27.06.2008 V ZR 83/07
IlonaS
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#4

16.11.2010, 09:38

"Hierzu treffen die Vertragsteile folgende Vereinbarungen, die in der Bestellungsurkunde wiedergegeben werden müssen:
1. Der Grundschuldgläubiger darf das Grundpfandrecht nur insoweit als Sicherheit verwerten oder behalten, als er tatsächlich Zahlungen mit Tilgungswirkung auf die Kaufpreisschuld geleistet hat; abweichende Sicherungsvereinbarungen gelten erst ab vollständiger KP-Zahlung, jedenfalls ab EU;
2. Bis zur vollständigen Tilgung des KP sind Zahlungen, soweit zur Lastenfreistellung erforderlich, direkt an die dinglich Berechtigten, im übrigen an den Verkäufer zu leisten;
3. Das Grundpfandrecht darf auch nach EU auf den Käufer bestehen bleiben. Der Verkäufer überträgt alle ihm an diesem Grundpfandrecht zustehenden Rechte, insb. Eigentümerrechte und Rückgewähransprüche, mit Wirkung ab Zahlung des KP, in jedem Fall ab EU, und bewilligt die entsprechende Umschr.im GB.
Jupp03/11

#5

16.11.2010, 10:04

so mache ich das, wobei sic aus dem untenstehenden Text die weiteren Schritte ergeben:

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der vorbezeichneten Angelegenheit überreiche ich anliegend einfache Ablichtung der Grundschuldbestellungsurkunde vom 13.10.2010, meine Urkundenrolle-Nummer: ________/2010, zur gefälligen Kenntnisnahme.

Die Grundschuld wird an dem Pfandobjekt auch mit Mitwirkung der bisherigen Eigentümer eingetragen. Aus diesem Grunde haben die Vertragsbeteiligten die zu Absatz __) bis ___) aufgeführten Bestimmungen getroffen, die ebenfalls in der Kaufvertragsurkunde enthalten sind. Eine Abschrift der Kaufvertragsurkunde, meine Urkundenrolle-Nummer: ______/2010, in welcher die Bestimmungen für die Grundschuld niedergelegt sind, so unter anderem, dass diese bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung an die Verkäufer nur zur Kaufpreiszahlung valutiert werden darf, füge ich diesem Schreiben ebenfalls bei.

Ich zeige die Zweckbestimmung hiermit an und bitte Sie, bei Vorliegen der Voraus-
setzungen zur Auszahlung des Darlehens entsprechend zu verfahren. Hierzu erbitte ich Ihre Bestätigung.

Nach Vorliegen der Bestätigung Ihrerseits werde ich sodann Eintragungsantrag beim zuständigen Grundbuchamt stellen und Ihnen die vollstreckbare Ausfertigung der Grundschuldbestellungsurkunde zur Herbeiführung der Bindung zusenden.

Zu gegebener Zeit erhalten Sie von mir Mitteilung über die Fälligkeit des Kaufpreises.

Für Rückfragen stehen Ihnen der Unterzeichner bzw. die zuständigen Sachbearbeiter des Notariats gern zur Verfügung.

Eine Fotokopie dieses Schreibens füge ich bei mit der Bitte um Rücksendung, versehen mit Ihrer schriftlichen Bestätigung, dass entsprechend verfahren wird.

Mit freundlichen Grüßen


Notar


Bestätigt:


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IlonaS
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#6

23.11.2010, 09:58

:thx
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