Hallo, ich habe eine vielleicht verquere Frage ...
Wenn eine Löschungbewilligung von der Bank mit einem Treuhandauftrag an uns übersandt wird und dieser Treuhandauftrag befristet ist, muss ich ihn dann nicht ablehnen, da die Erledigung nicht in den Mitteln des Notars liegt und die LB damit nicht zur freien Verfügung des Notars (außer natürlich die Treuhandauflage zur Ablösung durch Zahlung aus dem Kaufpreis) steht?
Schon mal vielen Dank.
Ablehnung Treuhandauftrag wegen Befristung
Es gibt keine Mindestfrist sondern eine Frist, die ihr einhalten könnt, und das ist in aller Regel einfach einzuschätzen
- Gruftie
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Dibi, Ihr könnt doch jederzeit um Fristverlängerung bitten...
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…
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Wir (auch Berlin) nehmen befristete Treuhandaufträge von Banken - nach einem Hinweis unsereres Revisors im Sommer - nur noch mit einem Zusatz wie "... Annahme THA erfolgt unter der Bedingung, dass Verlängerung der darin gesetzten Frist möglich ...".
- mrsbloom
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Ferner hilft Hinweis für den Käufer in der Kaufpreisfälligkeitsmitteilung, dass die Zahlung nur bis zum .... erfolgen kann/muss.
Gruß Tina
Die beste und sicherste Tarnung ist immer noch die blanke und nackte Wahrheit.
Die glaubt niemand!
Max Frisch
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Linda, der Zusatz ist ja echt Spitze!!
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Was würde denn passieren, wenn der Zusatz nicht drin ist? Nichts, aber auch gar nichts. Die Begründung des Revisors wüßte ich gerne.Gruftie hat geschrieben:Linda, der Zusatz ist ja echt Spitze!!