Ablehnung Treuhandauftrag wegen Befristung

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Dibi
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#1

03.11.2010, 20:44

Hallo, ich habe eine vielleicht verquere Frage ...

Wenn eine Löschungbewilligung von der Bank mit einem Treuhandauftrag an uns übersandt wird und dieser Treuhandauftrag befristet ist, muss ich ihn dann nicht ablehnen, da die Erledigung nicht in den Mitteln des Notars liegt und die LB damit nicht zur freien Verfügung des Notars (außer natürlich die Treuhandauflage zur Ablösung durch Zahlung aus dem Kaufpreis) steht?

Schon mal vielen Dank.
Jupp03/11

#2

03.11.2010, 21:09

nein, es kommt auf die Dauer der Befristung an.
Dibi
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#3

03.11.2010, 21:53

Heißt das es muss eine Mindestfrist von der Bank eingehalten werden?
Jupp03/11

#4

03.11.2010, 21:55

Es gibt keine Mindestfrist sondern eine Frist, die ihr einhalten könnt, und das ist in aller Regel einfach einzuschätzen
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Gruftie
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#5

03.11.2010, 23:04

Dibi, Ihr könnt doch jederzeit um Fristverlängerung bitten...
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#6

04.11.2010, 08:37

Wir (auch Berlin) nehmen befristete Treuhandaufträge von Banken - nach einem Hinweis unsereres Revisors im Sommer - nur noch mit einem Zusatz wie "... Annahme THA erfolgt unter der Bedingung, dass Verlängerung der darin gesetzten Frist möglich ...".
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mrsbloom
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#7

04.11.2010, 20:01

Ferner hilft Hinweis für den Käufer in der Kaufpreisfälligkeitsmitteilung, dass die Zahlung nur bis zum .... erfolgen kann/muss.
Gruß Tina

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#8

04.11.2010, 20:18

Den Tipp mit dem Zusatz finde ich sehr gut. Vielen Dank für Eure Antworten. :thx
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Gruftie
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#9

04.11.2010, 21:15

Linda, der Zusatz ist ja echt Spitze!! :dankeschoen
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Jupp03/11

#10

04.11.2010, 21:19

Gruftie hat geschrieben:Linda, der Zusatz ist ja echt Spitze!! :dankeschoen
Was würde denn passieren, wenn der Zusatz nicht drin ist? Nichts, aber auch gar nichts. Die Begründung des Revisors wüßte ich gerne.
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