Generalvollmachtsergänzung

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>Sarah<
Foren-Praktikant(in)
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#1

29.09.2010, 16:41

Hallo!
Ich hätte da ein paar Fragen. Mein Chef ist momentan im Urlaub, unsere Notariatsangestellte ist seit eineinhalb wochen nicht mehr da und nun bin ich für das Notariat zuständig und habe keine Ahnung von nichts... wir haben heute eine Ergänzung einer Generalvollmacht beurkundet, also daß die Bevollmächtigten in der Generalvollmacht von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit sind. Muss ich die Kosten genau wie bei einer normalen Generalvollmacht abrechnen oder gibt es andere Gebühren, weil es eine Ergänzung ist? Mein Chef hat mir für die Kostenberechnung einen Wert von 10 % des Wertes der Generalvollmacht von 2007 angegeben. Gibt es dafür einen besonderen § in der KostO?

Wer bekommt alles Abschriften, Ausfertigungen etc? Bei der Generalvollmacht bekommen die Bevollmächtigten ja noch Teilausfertigungen und sowas... Mein Chef hat mir nichts gesagt, der Notarvertreter hat auch keine Ahnung und nun stehe ich allein da...

Ich hoffe ihr könnt mir helfen,
Liebe Grüße
Sarah
Jupp03/11

#2

29.09.2010, 16:55

>Sarah< hat geschrieben:Hallo!
Ich hätte da ein paar Fragen. Mein Chef ist momentan im Urlaub, unsere Notariatsangestellte ist seit eineinhalb wochen nicht mehr da und nun bin ich für das Notariat zuständig und habe keine Ahnung von nichts... wir haben heute eine Ergänzung einer Generalvollmacht beurkundet, also daß die Bevollmächtigten in der Generalvollmacht von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit sind. Muss ich die Kosten genau wie bei einer normalen Generalvollmacht abrechnen oder gibt es andere Gebühren, weil es eine Ergänzung ist? Mein Chef hat mir für die Kostenberechnung einen Wert von 10 % des Wertes der Generalvollmacht von 2007 angegeben. Gibt es dafür einen besonderen § in der KostO?

10 % vom ursprünglichen Wert kannst du nehmen (§ 30 I KostO)

Wer bekommt alles Abschriften, Ausfertigungen etc? Bei der Generalvollmacht bekommen die Bevollmächtigten ja noch Teilausfertigungen und sowas... Mein Chef hat mir nichts gesagt, der Notarvertreter hat auch keine Ahnung und nun stehe ich allein da...

Sagt die Urkunde über die Erteilung von Ausfertigungen nichts aus?
im übrigen, wieso Teilausfertigungen?


Ich hoffe ihr könnt mir helfen,
Liebe Grüße
Sarah
>Sarah<
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#3

29.09.2010, 17:02

Okay, danke erstmal für den § 30 I :)

Ich habe letzte woche schon eine Generalvollmacht gemacht, da wurden dann halt II. und III. herausgenommen und diese Teilausfertigung und Teilbeglaubigte Abschrift hat der Bevollmächtigte bekommen. Bei dieser wird wohl keine Teilausfertigung benötigt werden, weil es sowieso nur zwei Seiten sind, aber ich frage mich jetzt, ob die beiden Bevollmächtigten evtl. eine begl. Abschrift bekommen, und was ist mit dem Notar, der die Generalvollmacht beurkundet hat? (Das war also nicht mein Chef ;))
Jupp03/11

#4

29.09.2010, 17:21

Die Bevollmächtigten benötigen jeweils eine Ausfertigung, mit einer begl. Kopie können die nicht das meiste anfangen.
Der Notar, der die ursprüngliche beurkundet hat, bekommt nichts, wenn es nicht ausdrücklich in der Ergänzungsurkunde drinsteht oder dir dein Chef keine entsprechende Weisung gegeben hat.
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