Umwandlung in Eigentümergrundschuld

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stef
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#1

04.05.2010, 12:01

Hallo zusammen,

hier habe ich die Löschungsbewilligungen und Grundschuldbriefe für zwei Grundbücher der Gläubigerin liegen. Auftragsgemäß soll aber nicht die Löschung beantragt werden, sondern die Firma wünscht die Umwandlung in eine Eigentümergrundschuld.
Eine notarielle Abtretungserklärung für ein Grundbuch hat die Gläubigerin wohl erteilt.

Kann mir jem. weiterhelfen, evtl. mit Muster?

Danke Steffi :roll:
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mrsbloom
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#2

04.05.2010, 12:54

Also wenn Löschungsbewilligungen erteilt sind, kann nicht in Eigentümergrundschuld umgewandelt werden. Hierfür brauchst du eine
Abtretungserklärung der Gläubigerin. Mit einem Muster kann ich leider nicht dienen, aber muss überhaupt umgewandelt werden? Wenn Gläubiger und Schuldner/Eigentümer zusammen fallen, ist es doch automatisch eine Eigentümergrundschuld, oder irre ich mich da?
Gruß Tina

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Max Frisch
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stef
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#3

05.05.2010, 11:43

Eine Abtretungserklärung der Gläubigerin liegt unserem Mandanten wohl vor, eine weitere muss dann wohl noch angefordert werden. Aber die Abtretung muss doch dann im Grundbuch eingetragen werden? Die Grundschuld soll jedenfalls zugunsten der Firma eingetragen werden und im Grundbuch bestehen bleiben.
Jupp03/11

#4

05.05.2010, 12:04

'Da es sich um Briefrechte handelt, muss die Abtretung nicht zwingend in das Grundbuch eingetragen werden. Wichtig ist, dass die Briefe der Eigentümerin vorliegen.
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