Guten Morgen,
heute mittag ist ein Termin, an dem ein Prokurist bestellt werden soll. Ist an und für sich ja auch kein Problem.
Aber laut Gesellschaftsvertrag "sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten." Also nichts davon, daß die Gesellschaft auch durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten werden kann. Muß das dort nicht stehen? Kann trotzdem ein Prokurist bestellt werden, der gemeinsam mit einem Geschäftsführer vertritt?
Leider ist mein Chef in Urlaub und der Notarvertreter wird mir nicht weiter helfen können, deshalb hoffe ich mal auf Eure Antworten.
schonmal und liebe Grüße,
koopsi
Prokurabestellung
- rebru82
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Ich denke, dass ein Prokurist bestellt werden kann, der dann auch ggf. Einzelvertretungsbefugnis bzw. gemeinschaftliche Vertretungsbefugnis mit einem GF erhält. Da die Bestellung und Prokuraerteilung durch alle vertretungsberechtigten Geschäftsführer erfolgt, ist es ausreichend.
In dem Gesellschaftsvertrag steht ja lediglich die "allgemeine Vertretungsregelung".
Ich selbst hatte bereits diesen Fall und das Gericht hat es nicht beanstandet.
In dem Gesellschaftsvertrag steht ja lediglich die "allgemeine Vertretungsregelung".
Ich selbst hatte bereits diesen Fall und das Gericht hat es nicht beanstandet.
[hr]
Liebe Grüße
Rebru82 [img]http://www.smilies.4-user.de/include/Computer/smilie_pc_079.gif[/img]
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