Hallo zusammen,
zu einem Kaufvertrag wurde die Zustimmung des Verwalters abgegeben.
Zum Nachweis der Bestellung verweist der Verwalter auf die Teilungserklärung. In der Teilungserklärung (aus dem Jahre 2005) heißt es "Zum ersten Verwalter wird ab dem 01.09.2005 ..... bestellt."
Läuft die Verwalterbestellung fünf Jahre nach der alten Gesetzeslage oder ist hier die Bestellung auf drei Jahre befristet? (§ 26 Abs. 1, Satz 2 WEG)
Vielen Dank vorab!!!
Laufzeit Verwalterbestellung WEG
Die Regelung ist anwendbar auf die erstmalige Bestellung eines Verwalters, die ab dem 1.7.2007 vorgenommen wurde. Unberührt bleiben jedoch noch vor diesem Zeitpunkt vorgenommene Bestellungen, Rechtspfleger 2007, 353, 357. Dieses trifft deinen Fall.
für diese Blitzantwort