HR-Anmeldung bei einer GmbH & Co. KG: Wert?

In diesen Bereich gehören sämtliche Themen rund um das Notariat, die nicht einem anderen Themenbereich eindeutig zugeordnet werden können.
Antworten
Claire
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 20
Registriert: 07.07.2009, 11:16

#1

18.03.2010, 12:10

Hallo zusammen, brauche mal wieder eure Hilfe:

ich melde bei einer GmbH & Co. KG an, dass sich die Firma der Komplementär-GmbH geändert hat. Welchen Wert darf ich zugrundelegen?

Vielen Dank vorab.

Claire
Claudia7876
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 81
Registriert: 24.09.2007, 16:52
Beruf: Notarfachwirtin
Wohnort: Niedersachsen

#2

18.03.2010, 13:50

Also würde sagen spätere Anmeldung (ÄNderung der Firma = Satzungsänderung), Geschäftswert daher gem. § 41a Abs. 4 Nr. 3 KostO = 25.000,00 €

:pc
Benutzeravatar
Manfred Fisch
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 645
Registriert: 19.05.2006, 17:45
Beruf: Notarfachwirt
Software: Andere
Wohnort: Reichelsheim

#3

19.03.2010, 17:14

Ich würde nach § 41a Abs. 6 KostO abrechnen, da es sich um eine Anmeldung ohne wirtschaftlichen Wert handelt (es hat sich doch nur die Firma der phG geändert, oder?). Also € 3.000,00 als Wert.
Dann komm ich halt in die Hölle,
im Himmel kenn ich eh keinen!
Benutzeravatar
stefan2209
Forenfachkraft
Beiträge: 180
Registriert: 17.06.2009, 15:26
Beruf: ReNo-Gehilfe
Software: RA-Micro
Wohnort: Duisburg

#4

31.03.2010, 09:17

:dafuer
:-) alles im (Siegel-)Lack
Benutzeravatar
Lena
Foreno-Inventar
Beiträge: 2535
Registriert: 08.09.2005, 13:27
Beruf: NoFaRe & Prädi mit Leib & Seele
Software: ProNotar

#5

31.03.2010, 09:23

@Stefan - wieso kramst du eigentlich immer nur die älteren Sachen raus?

Und nochmal OT: Bei deiner Sig stimmt noch was nicht... (wg. SChriftart)
Liebe Grüße
Lena

******************************************
Man muss mich nicht mögen, kennen reicht ;-)
Antworten