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§ 3 BeurkG - Ehegatte v. Schwager

Verfasst: 08.02.2010, 11:54
von Lupi
Hallo,
habe folgendes Problem und nichts dazu gefunden:

Ist die Ehefrau vom Schwager des Chefs mit Chef im 2. Grad verschwägert, so das ein Verbot der Mitwirkung als Notar nach § 3 III BurG vorliegt?

Oder ist das kein Verwandandschaftsgrad mehr in dem Sinne und dürfen tätig werden?

Verfasst: 08.02.2010, 13:52
von mrsbloom
Das wäre die sog. Schwippschwägerschaft, die es lt. BGB nicht gibt (siehe § 1590 BGB). Also m.E. kann er beurkunden!

Verfasst: 08.02.2010, 16:51
von Katzenfisch
Die Ehefrau vom Schwager des Chefs ist im Zweifel die Schwester des Chef (der Mann meiner Schwester ist mein Schwager). Das wäre dann Verschwägerung 2. Grades und Schluss mit lustig für Beurkundungen.

Beispiel Egon heiratet Berta
sein Bruder Walter heiratet Irene.

Berta und Walter sind verschwägert
Irene und Egon sind verschwägert.

Berta und Irene sind Schwippschwägerinnen.

Verfasst: 08.02.2010, 16:57
von mrsbloom
Katzenfisch hat geschrieben:Die Ehefrau vom Schwager des Chefs ist im Zweifel die Schwester des Chef (der Mann meiner Schwester ist mein Schwager). Das wäre dann Verschwägerung 2. Grades und Schluss mit lustig für Beurkundungen.
:lol:

Das war auch mein erster Gedanke. Allerdings glaube ich, dass Lupi die Schwester des Chefs nicht meint!!

Sondern die Ehefrau vom Bruder seiner Ehefrau (also Ehefrau vom Schwager). Und die ist nicht mehr mit ihm verschwägert!

Verfasst: 08.02.2010, 17:04
von mrsbloom
STOPP ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil!! Die Schwägerschaft des Schwagers erstreckt sich über dessen Eheschließung auch auf den Ehegatten!

Habe das gerade in einem Skript zum FamR gefunden! Allerdings noch in keinem Kommentar, da alle im Büro!

Laßt vorsichtshalber lieber die Finger davon!

Verfasst: 08.02.2010, 17:36
von Manfred Fisch
Die Grade bestimmen sich aber wieder nach dem Verwandschaftsverhältnis. Daher kann (wenn es nicht grade so ist, wie Katzenfisch es beschrieben hat) mE beurkundet werden. Schwägerschaft 2. Grades wären dann bspw. die Eltern der Schwägerin.

Verfasst: 08.02.2010, 17:43
von mrsbloom
Die Eltern der Schwägerin oder des Schwagers wäre meiner Ansicht nach verschwägerte ersten Grades in gerader Linie.

Mit dem Schwager wäre der Chef im 2. Grad in der Seitenlinie verschwägert (Geburt der Frau, Geburt des Bruders z.B.)

Verfasst: 09.02.2010, 10:17
von Manfred Fisch
Und in welchem Grad bist Du dann mit Deinem Schwager verschwägert? Ich denke, der Schwager müsste 1. Grad sein und dann kommt das übliche mit Vater, Mutter, Kind ... ;-)

Verfasst: 09.02.2010, 11:01
von mrsbloom
Schwager ist 2. Grad Seitenlinie, da ja z.B. Mann von Schwester: Zahl der vermittelnden Geburten: Geburt Schwester, eigene Geburt! Ist das selbe in grün, wie die Schwester, die ist ja auch im 2. Grad in der Seitenlinie mit einem verwandt. Deren Mann ist dann auch im 2. Grad in der Seitenlinie verschwägert! :roll: