Vorsorgeregister

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amadeus
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#1

22.01.2010, 11:19

hallo zusammen!

ich würde gern wissen, wie ihr das bei euch im notariat handhabt: meldet ihr alle vorsorgevollmachten/patientenverfügungen beim vorsorgeregister an? ist das die gängige praxis bei euch?

wir hatten das bisher nicht so praktiziert, aber seit ein neuer notar in der kanzlei ist, der das "selbstverständlich" macht, sind meine kollegin und ich etwas am überlegen... SOLLTE das unbedingt gemacht werden?
mfg, amadeus
Sternin
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#2

22.01.2010, 11:25

Bei uns ist das auch so üblich dass wir Vorsorgevollmachten/Patientenverfügungen beim Vorsorgeregister anmelden. Aber ich weiß nicht ob man dass unbedingt machen muss. Ich denke aber, dass es nicht schaden kann dies anzumelden :wink:
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stef
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#3

22.01.2010, 11:34

Selbstverständlich schon mal gar nicht! Der Vollmachtgeber wird von uns entsprechend ausführlich aufgeklärt, dass es diese Möglichkeit gibt, was es bedeutet und welche Kosten damit verbunden sind. Das ist von uns eine Serviceleistung, und die Vollmachtgeber entscheiden dann, ob sie es möchten oder nicht. Der Wunsch des Vollmachtgebers wird dann in der Urkunde vermerkt. Ich denke, die Quote entspricht etwa 50:50.
Sternin
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#4

22.01.2010, 11:49

Stimmt, bei uns in den Urkunden ist das mit der Eintragung ins Vorsorgeregister auch vermerkt.
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mrsbloom
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#5

22.01.2010, 11:53

Bei uns steht die Beauftragung und Belehrung dazu auch in den Urkunden. Bislang haben wir JEDE Vollmacht mitgeteilt!
Gruß Tina

Die beste und sicherste Tarnung ist immer noch die blanke und nackte Wahrheit.
Die glaubt niemand!
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Leana

#6

22.01.2010, 11:54

Bei uns werden kaum Vorsorgevollmachten dem Vorsorgeregister gemeldet..... Im letzten Jahr war das nur einmal der Fall. Wir schlagen das dem Mandenten immer vor, aber letztendlich ist es ihm selber überlassen.

Sinnvoll ist es meiner Meinung nach schon, die Vorsorgevollmacht dem Vorsorgeregister zu melden.
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rebru82
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#7

22.01.2010, 12:00

Wir belehren auch immer und schlagen vor, die EIntragung zu veranlassen. Wird auch meistens dann gemacht. Aber selbstverständlich ist dies nicht, da die Eintragung ja Kosten auslöst.
[hr]

Liebe Grüße

Rebru82 [img]http://www.smilies.4-user.de/include/Computer/smilie_pc_079.gif[/img]
Katzenfisch
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#9

22.01.2010, 12:41

Wir klären in der Urkunde darüber auf, dass die Meldung ratsam, aber keine Pflicht ist und dass bei Meldung weitere Kosten entstehen. In der Urkunde erklärt der Vollmachtgeber dann, dass er trotz der erhöhten Kosten mit einer Meldung einverstanden ist oder dass er die Meldung nicht wünscht.

Wir gehen auch nicht in Vorkasse für die Eintragungsgebühren, sondern lassen die Gebühren direkt vom Vollmachtgeber erheben.

Als Serviceleistung würde ich die Meldung nun gerade nicht bezeichnen. Einige OLGs haben ja bereits entschieden, dass es für die Meldung keine Zusatzgebühren gibt.
Omahelga

#10

22.01.2010, 13:29

Wir belehren den Vollmachtgeber in der Urkunde und dieser weist uns dann an, die Vollmacht zur Eintragung anzumelden.
Für die Eintragungsgebühren leisten wir Vorkasse. Diese Vorgehensweise ist für den Vollmachtgeber preiswerter.
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