Mitteilung an Finanzamt bei Pflichtteilsverzicht?

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crazyreno
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#1

18.01.2010, 14:02

Hallöle Ihr Lieben,

habe nur eine ganz kurze Frage, zu der ich hier leider keine Antwort gefunden habe:
Muss der Notar nach Beurkundung eines reinen Pflichtteilsverzichtsvertrages der zuständigen Schenkungs/Erbschaftssteuerstelle des Finanzamtes eine begl. Kopie des Vertrages schicken (§ 34 ErbschG)?

Vielen Dank!

LG crazyreno
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rebru82
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#3

18.01.2010, 15:01

Sage auch Nein. Der Erbteil verändert sich dadurch ja nicht, es handelt sich hier ja nur um evtl. Pflichtteilsansprüche.
[hr]

Liebe Grüße

Rebru82 [img]http://www.smilies.4-user.de/include/Computer/smilie_pc_079.gif[/img]
Katzenfisch
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#4

18.01.2010, 15:19

Wie die beiden Vorposter: Nein, muss nicht angezeigt werden.
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mrsbloom
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#5

18.01.2010, 18:43

Passt nicht so ganz hierher, aber fast:

Chefin beurkundet morgen einen Kaufvertrag über Stimmanteile an einer Forstgenossenschaft. Anzeigepflichtig?
Gruß Tina

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Lena
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#6

18.01.2010, 19:07

Kennst du das Merkblatt?
http://cdl.niedersachsen.de/blob/images ... 56_L20.pdf

Demnach sind ja alle Verträge anzuzeigen bei Gesellschaften, wenn diese Grundbesitz haben. Da ich davon ausgehe dass ne Genossenschaft hier genauso behandelt wird - und ne Forstgenossenschaft bestimmt auch entsprechenden Grundbesitz hat, würd ich sagen: Ja, Anzeigepflichtig
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mrsbloom
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#7

18.01.2010, 20:10

Oh super - nee das kenn ich noch gar nicht!!! Danke!!
Gruß Tina

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crazyreno
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#8

21.01.2010, 11:17

Hallo,

danke erst einmal für die Antworten. Muss man denn das FA informieren, wenn es ein Pflichtteilsverzicht mit Abfindung ist? Habe hier nämlich ein Vertragsmuster liegen, in welchem bei zu erteilenden Kopien bzw. Ausfertigungen u.a. steht: 1 x beglaubigte Fotokopie an Schenkungs-, Erbchaftssteuerstelle des Finanzamt ...

LG crazyreno
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