Hi,
kaum aus dem Urlaub schon die erste Frage. Kann man in die Angestelltenvollmacht jemanden aufführen, der nicht für den Notar tätig ist, und wenn ja oder auch nicht, in welcher Vorschrift finde ich den hierzu was?
Die Idee ist natülich nicht auf meinem Mist gewachsen. Rein aus dem Bauch heraus würde ich denken, es sei unzulässig.
Vielen Dank im voraus.
Angestelltenvollmacht
Hallo ihr Lieben,
also, vielleicht nochmals ein wenig ausführlicher. Aus sentimentalen Gründen, möchte mein Chef eine ehemalige Angestellte in der Vollmacht behalten. Wie gesagt, ich halte dies für unzulässig. Was meint ihr???
also, vielleicht nochmals ein wenig ausführlicher. Aus sentimentalen Gründen, möchte mein Chef eine ehemalige Angestellte in der Vollmacht behalten. Wie gesagt, ich halte dies für unzulässig. Was meint ihr???
Offenbar, möchte er es sich offen halten. Wie gesagt, sie ist jedoch nicht mehr bei uns beschäftigt und es ist in naher Zukunft nicht absehbar, dass sich hieran etwas ändern wird. Mir ist es im Grunde egal, ob eine Person mehr oder weniger. Ich frage mich nur, ob es zulässig ist.
- Lena
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2535
- Registriert: 08.09.2005, 13:27
- Beruf: NoFaRe & Prädi mit Leib & Seele
- Software: ProNotar
Wieso sollte es nicht zulässig sein?
Man darf sie halt nur nicht als "Angestellte des Notars" bezeichnen und ich denke es müsste eine neue Verschwiegenheitsverpflichtung ggf. gemacht werden.
Aber Käufer und Verkäufer könnten ja auch andere Dritte bevollmächtigen (Makler oder so).
Muss halt nur namentlich gekennzeichnet und eindeutig identifizierbar sein (denke mal da reicht bloße Namensnennung dann nicht aus)
Man darf sie halt nur nicht als "Angestellte des Notars" bezeichnen und ich denke es müsste eine neue Verschwiegenheitsverpflichtung ggf. gemacht werden.
Aber Käufer und Verkäufer könnten ja auch andere Dritte bevollmächtigen (Makler oder so).
Muss halt nur namentlich gekennzeichnet und eindeutig identifizierbar sein (denke mal da reicht bloße Namensnennung dann nicht aus)
Unser GB teilte uns hierzu Folgendes mit:
"Am 01.07.2008 sind wichtige Teile des Gesetzes zur Neureglung des Rechtsberatungsrechts (Rechtsdienstleistungsgesetz - RDG) in Kraft getreten.
Das Gesetz enthält u.a. Neufassungen der Bestimmungen § 79 ZPO und § 13 FGG.
Durch die Vorschriften wird der Kreis der vertregungsberechtigten Personen im Parteiprozess und im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit erheblich eingeschränkt.
Auswirkungen dürfe die Neufassung des § 13 FGG auf die weithin übliche und in der Praxis bewährte Bevollmächtigunmg von Notariatsangestellten beim Vollzug von Grundstückskaufverträgen und ähnlichen Beurkundungen haben.
Die genannten Vorschriften sehen im Absatz 3 jeweils eine Zurückweisung des (unzulässig) Bevollmächtigten durch das Gericht vor.
Bis zur Zurückweisung sind sein Prozess- bzw. Verfahrenshandlungen wirksam.
Von der gängigen Praxis der Bevollmächtigung von Notariatsangestellten zum Urkundenvollzug solle abgesehen werden. Es wird angeregt, künftig an Stelle der Angestellten, die Notarin bzw. den Notar selbst zubevollmächtigten. Etwaige Ergänzungserklärungen könnten dann überwiegend in Form einer Eigenurkunde abgegeben werden."
"Am 01.07.2008 sind wichtige Teile des Gesetzes zur Neureglung des Rechtsberatungsrechts (Rechtsdienstleistungsgesetz - RDG) in Kraft getreten.
Das Gesetz enthält u.a. Neufassungen der Bestimmungen § 79 ZPO und § 13 FGG.
Durch die Vorschriften wird der Kreis der vertregungsberechtigten Personen im Parteiprozess und im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit erheblich eingeschränkt.
Auswirkungen dürfe die Neufassung des § 13 FGG auf die weithin übliche und in der Praxis bewährte Bevollmächtigunmg von Notariatsangestellten beim Vollzug von Grundstückskaufverträgen und ähnlichen Beurkundungen haben.
Die genannten Vorschriften sehen im Absatz 3 jeweils eine Zurückweisung des (unzulässig) Bevollmächtigten durch das Gericht vor.
Bis zur Zurückweisung sind sein Prozess- bzw. Verfahrenshandlungen wirksam.
Von der gängigen Praxis der Bevollmächtigung von Notariatsangestellten zum Urkundenvollzug solle abgesehen werden. Es wird angeregt, künftig an Stelle der Angestellten, die Notarin bzw. den Notar selbst zubevollmächtigten. Etwaige Ergänzungserklärungen könnten dann überwiegend in Form einer Eigenurkunde abgegeben werden."
- Lena
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2535
- Registriert: 08.09.2005, 13:27
- Beruf: NoFaRe & Prädi mit Leib & Seele
- Software: ProNotar
Ja, das stimmt. Generell würde ICH auf jeden Fall immer von den Angestelltenvollmachten absehen. Braucht man ja eigentlich auch nicht. Aber es gibt natürlich weiterhin viele Notariate die immer noch gerne davon Gebrauch machen...
- Manfred Fisch
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 645
- Registriert: 19.05.2006, 17:45
- Beruf: Notarfachwirt
- Software: Andere
- Wohnort: Reichelsheim
Noch ein Nachtrag:
Ich halte es für sehr bedenklich, eine Nicht-Angestellte zu bevollmächtigen. Da sie nicht dienstansässig im Büro des Notars ist, wäre es zur Identifizierung der Bevollmächtigten notwendig, ihre Privatanschrift mit in die Urkunde aufzunehmen. Also ich persönlich hätte schon was dagegen, wenn alle Mandanten wüssten, wo ich wohne. Außerdem setzt das natürlich das ausdrückliche Einverständnis der betroffenen Kollegin voraus. Alles andere wäre zudem datenschutzrechtlich bedenklich.
Ich halte es für sehr bedenklich, eine Nicht-Angestellte zu bevollmächtigen. Da sie nicht dienstansässig im Büro des Notars ist, wäre es zur Identifizierung der Bevollmächtigten notwendig, ihre Privatanschrift mit in die Urkunde aufzunehmen. Also ich persönlich hätte schon was dagegen, wenn alle Mandanten wüssten, wo ich wohne. Außerdem setzt das natürlich das ausdrückliche Einverständnis der betroffenen Kollegin voraus. Alles andere wäre zudem datenschutzrechtlich bedenklich.
Dann komm ich halt in die Hölle,
im Himmel kenn ich eh keinen!
im Himmel kenn ich eh keinen!
Lieber Manfred,
ich sehe das genauso. Als ich meinen Chef jedoch darauf hinwies, bekam ich jedoch nur die Antwort, dass er es so aber chic fände. Die Vollmacht bezeichnet sie weiterhin als Notariatsmitarbeiterin, obwohl sie es nicht mehr ist. Ob sie damit einverstanden ist, hat er ebenfalls nicht geklärt. Deshalb habe ich ja gehofft, dass ihr mir mit mit einer Vorschrift weiterhelfen könnt, da ich hierzu nichts gefunden habe. Denn unsere Diskussionen enden in der Regel mit dem Bemerken meines Chefs: "Und wo steht das?!".
ich sehe das genauso. Als ich meinen Chef jedoch darauf hinwies, bekam ich jedoch nur die Antwort, dass er es so aber chic fände. Die Vollmacht bezeichnet sie weiterhin als Notariatsmitarbeiterin, obwohl sie es nicht mehr ist. Ob sie damit einverstanden ist, hat er ebenfalls nicht geklärt. Deshalb habe ich ja gehofft, dass ihr mir mit mit einer Vorschrift weiterhelfen könnt, da ich hierzu nichts gefunden habe. Denn unsere Diskussionen enden in der Regel mit dem Bemerken meines Chefs: "Und wo steht das?!".