![Winken :wink:](./images/smilies/icon_wink.gif)
Ich muss nun schon wieder eine HR-Sache machen
![Mit den Augen rollen :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)
![Traurig :(](./images/smilies/icon_sad.gif)
Also zunächst einmal wird in der Handelsregisteranmeldung die GmbH umbenannt und ein Geschäftsführerwechsel ist in der Anmeldung auch vorhanden. Von daher bin ich mit den Kosten ein bisschen verunsichert und ich weiß nicht so recht nach welchem Wert und §§ ich den Gechäftswert nehmen soll. Eine Bescheinigung nach § 54 wird auch noch erteilt, hat das auch Auswirkungen auf die Kostenberechnung? Ich hoffe ihr könnt mir da weiter helfen.