Seite 1 von 1

Errichtung Zweigniederlassung

Verfasst: 02.11.2009, 15:09
von M.B.
So, da bin ich schon wieder mit gesellschaftsrechtlichen Schwierigkeiten. Ist irgendwie gar nicht mein Gebiet :(

Irgendwie steh ich auf dem Schlauch... Also:

Eine dt. GmbH verlegt ihren Sitz. Am alten Standort soll eine Zweigniederlassung errichtet werden.

Benötige ich hierfür einen Gesellschaftsbeschluss oder weise ich auf die Errichtung der Zweigniederlassung nur in der HR-Anmeldung hin?

Hoffe dieser planlose Montag ist bald vorbei :?:

Verfasst: 02.11.2009, 20:33
von No.Me.
Du musst nur anmelden, dass eine Zweigniederlassung in ??? errichtet wurde, natürlich die Geschäftsanschrift der Zweigniederlassung und die Fimierung (z.B. Büro München).

Verfasst: 03.11.2009, 11:52
von M.B.
Danke sehr! Mein Licht ist mir - wenn auch spät - noch aufgegangen...

Jetzt müssten alle Unklarheiten beseitigt sein.

:thx

Re: Errichtung Zweigniederlassung

Verfasst: 01.10.2010, 16:46
von rebru82
Auch wenn der Fred schon älter ist, passt es hier gut rein. Würde mich freuen, wenn jemand mir ganz schnell ein Muster für eine derartige Anmeldung geben könnte, ggf. Fragen beantworten. Eilt!

Muss die GF-Versicherung "Weise West" mit aufgenommen werden? (meiner Meinung nach nein)
Liege ich richtig, dass die Anmeldung beim Registergericht der Hauptstelle erfolgen muss? (Ich denke schon)
Muss der Gesellschaftsvertrag und die Gesellschafterliste noch einmal vorgelegt werden? (M. E. nur, wenn es sich um eine ausländische Gesellschaft handelt)
Muss die Zweigniederlassung eine Zusatz erhalten "Zweigniederlassung ..." oder geht es auch ohne?

Hoffe auf schnelle Antworten.

Re: Errichtung Zweigniederlassung

Verfasst: 01.10.2010, 20:14
von mrsbloom
Die Zweigniederlassung ist von den GF in vertretungsberechtigter Zahl anzumelden, etwa so:

In .... wurde unter der Firma " ..... GmbH Zweigniederlassung ...." eine Zweigniederlassung der .... GmbH“ errichtet. Die inländische Geschäftsanschrift der Zweigniederlassung lautet: ......

Mehr ist da nicht zu machen, keine Versicherung "weiße Weste" und keine Unterlagen.

Re: Errichtung Zweigniederlassung

Verfasst: 15.02.2021, 13:18
von mysterywomanx
Hallo, ich rufe dieses Thema mal auf, um kein neues zu eröffnen.
Meine Frage ist jedoch eine andere.

Im Handelsrecht bin ich soweit recht Fit (bin aber keine gelernte NoFa - alles Selbststudium). Und nun fragt mich eine Mandantin etwas, und ich will ihr natürlich "richtig" antworten.

Sie will wohl eine zweite "Betriebsstätte" errichten. (An sich kein Problem). Aber sie würde gern wissen, ob die Anmeldung dazu im Handelsregister "Pflicht" ist. Der Steuerberater der Gesellschaft meinte zu unserer Mandantin, "dass es ausreicht für die zweite Betriebsstelle nur eine Gewerbeanmeldung zu machen".

Das ist soweit auch richtig. Aber muss das beim Handelsregister zwingend angemeldet werden? Oder reicht das wirklich beim Gewerbeamt aus, ohne dass es beim Handelsregister anmeldet und somit öffentlich gemacht wird?

Die unten stehende Seite habe ich schon durchgelesen, aber eine abschließend Antwort habe ich nicht rauslesen können.


https://www.hk24.de/produktmarken/berat ... ng-1156842

Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe

Re: Errichtung Zweigniederlassung

Verfasst: 15.02.2021, 16:04
von Martin Filzek
Ich denke, aus den Informationen der Handelskammer Hamburg kann zweifelsfrei entnommen werden, dass eine HR.-Anmeldung nicht erforderlich ist.

Re: Errichtung Zweigniederlassung

Verfasst: 15.02.2021, 17:04
von mysterywomanx
Vielen Dank Filzek, ich habe das so nicht erkannt :/
Aber ich habe es vermutet :)