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Lilli
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#1
01.11.2009, 15:02
Hallo,
brauche dringend Hilfe!
Wenn ein Grundstück verkauft wird, hat dann die Stadt oder Gemeinde immer ein Vorkaufsrecht? Also muss ich immer ein Negativattest anfordern nach BauGB?
Danke für eure Hilfe!
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Lena
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#2
01.11.2009, 18:31
Hast du schon mal ins BauGB geguckt, da stehts drin, wann es anfällt und wann nicht. Guck einfach mal in die §§ 24 und 26...