Abtretungserklärung

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Tinili
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#1

09.10.2009, 20:57

Hallihallo Ihr lieben Mitstreiter/innen,

so zum Wochenende möchte ich doch noch mal nerven:

Wenn ein Schuldtitel abgetreten wurde, muss dann der, an den die Forderung abgetreten wurde, per notariellieller Urkunde annehmen???
Wie seht Ihr das? Habe überall - wo es nur geht - recherchiert, finde darüber nix. Glaube auch nicht, dass angenommen werden muss. Wollte jedoch mal Eure Meinung wissen.

Ganz liebe Grüße, Ihr fleißigen und interessierten Kollegen/innen

Eure Tinili
[rainbow]
Jupp03/11

#2

09.10.2009, 21:00

Der Abtretungsempfänger muss nicht in notarieller Form annehmen.
Tinili
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#3

09.10.2009, 21:12

Hi Jupp03,

danke, das beruhigt mich doch sehr.

LG Tinili :huepf
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Kayusha
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#4

09.10.2009, 21:18

Die Forderungsabtretung befarf grundsätzlich keiner Form; Ausnahme ist die Übertragung einer Hypothek, die Übertragung einer Hypothek muss in Schriftform abgefasst sein.
Was du weit weg wirfst, musst du von weit holen....
Jupp03/11

#5

09.10.2009, 21:21

Kayusha hat geschrieben:Die Forderungsabtretung befarf grundsätzlich keiner Form; Ausnahme ist die Übertragung einer Hypothek, die Übertragung einer Hypothek muss in Schriftform abgefasst sein.
darüber solltest du noch einmal nachdenken :roll:
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Kayusha
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#6

09.10.2009, 21:32

Hab ich heute so von meinem Berufsschullehrer gelernt...

Eine Erklärung wäre nett...wenn Du schon meckerst.
Was du weit weg wirfst, musst du von weit holen....
Jupp03/11

#7

09.10.2009, 21:35

ich hab nicht gemeckert, sondern dich gebeten, nachzudenken.

Wie will ich einen Forderungsübergang nachweisen, wenn nicht in gehöriger Form. Für die Klauselumschreibung z. B. benötige ich einen vernünftigen Nachweis. Für die Zwecke des § 29 GBO wird dieser ebenfalls benötigt, nur zwei Beispiele.
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Kayusha
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#8

09.10.2009, 21:51

Okay, find ich ja gut, dass Du mir das sagst.

Ich hab eben extra meinen Berufsschulhefter rausgeholt, weil ich Tinili helfen wollte. Was soll ich also meinem Berufsschullehrer am Dienstag sagen? Nachdenken hilft mir jetzt nicht wirklich weiter, wenn das der Stoff ist den ich beigebracht bekomme.
Was du weit weg wirfst, musst du von weit holen....
Jupp03/11

#9

09.10.2009, 21:57

Sag deinem Berufsschullehrer die beiden Beispiele, die ich aufgeführt habe.
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Kayusha
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#10

09.10.2009, 22:04

Okay, ich werd mich am Dienstagabend nochmal melden und Bescheid geben! :D

:nacht
Was du weit weg wirfst, musst du von weit holen....
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