Es wurde im Jahre 2000 eine Grundschuld beurkundet. Der Gläubigerin wurde eine vollstreckbare Ausfertigung der Grundschuldbestellung erteilt. Inzwischen wurde ein mittelrangiger Teilbetrag der Grundschuld abgetreten an eine andere Gläubigerin. Diese Abtretung ist auch im Grundbuch eingetragen. Das ist soweit alles in Ordnung. Die neue Gläubigerin des abgetretenen Teilbetrages überreicht uns nun die im Jahre 2000 von uns erteilte vollstreckbare Ausfertigung und bittet, diese vollstreckbare Ausfertigung wegen des abgetretenen Teil umzuschreiben (Rechtsnachfolgeklausel).
Frage:
Weiß jemand, ob die Rechtsnachfolgeklausel betreffend den Teilbetrag an die schon vorhandene vollstreckbare Ausfertigung genäht werden kann. Muß die alte Vollstreckungsklausel auch abgeändert werden? Hat vielleicht jemand von Euch einen Mustertext? Oder muß gar eine ganz neue vollstreckbare Ausfertigung erteilt werden?
Vielen Dank...ich bin da echt ratlos und nahezu verzweifelt
![Ich versteh nur Bahnhof :bahnhof](./images/smilies/bahnhof.gif)