Auflassung an Sequester
Verfasst: 06.07.2009, 14:19
Hallo zusammen,
Nach Pfändung des Auflassungsanspruchs muss jetzt die Auflassung an den Sequester erfolgen und die Auszahlung des Kaufpreises vom NAK an den Verkäufer. Da ja mit Umschreibung gleichzeitig die Eintragung einer Sicherungshypothek erfolgt, kann ich den Kaufpreis nicht auszahlen, wg. THA der finanzierenden Bank.
Kann ich die Umschreibung trotzdem beim AG beantragen?
Was mache ich wenn die Bank den Treuhandauftrag nicht ändert?
Grüße
Torsten
Nach Pfändung des Auflassungsanspruchs muss jetzt die Auflassung an den Sequester erfolgen und die Auszahlung des Kaufpreises vom NAK an den Verkäufer. Da ja mit Umschreibung gleichzeitig die Eintragung einer Sicherungshypothek erfolgt, kann ich den Kaufpreis nicht auszahlen, wg. THA der finanzierenden Bank.
Kann ich die Umschreibung trotzdem beim AG beantragen?
Was mache ich wenn die Bank den Treuhandauftrag nicht ändert?
Grüße
Torsten