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Auflassung an Sequester

Verfasst: 06.07.2009, 14:19
von raykitz
Hallo zusammen,

Nach Pfändung des Auflassungsanspruchs muss jetzt die Auflassung an den Sequester erfolgen und die Auszahlung des Kaufpreises vom NAK an den Verkäufer. Da ja mit Umschreibung gleichzeitig die Eintragung einer Sicherungshypothek erfolgt, kann ich den Kaufpreis nicht auszahlen, wg. THA der finanzierenden Bank.
Kann ich die Umschreibung trotzdem beim AG beantragen?
Was mache ich wenn die Bank den Treuhandauftrag nicht ändert?

Grüße
Torsten

Verfasst: 06.07.2009, 15:28
von rebru82
Ich würde den Sachverhalt erstmal der finanzierenden Bank mitteilen und fragen, wie weiter verfahren werden soll (ob sie einverstanden sind, wenn eine Hypothek vorrangig eingetragen wird oder nicht). Man kann davon ausgehen, dass die nicht einverstanden sein werden, aber dann kann man dieses Schreiben dem Sequester vorlegen mit dem Hinweis, dass aufgrund des Treuhandauftrages der Vertrag nicht durchführbar ist.

Die Umschreibung solltest du zunächst noch nicht machen.

Re: Auflassung an Sequester

Verfasst: 13.08.2018, 09:58
von poisenflower
Hallo zusammen

weiß jemand wie eine Auflassung an einen Sequester erklärt wird? Wäre für jeden Hinweis sehr dankbar.

Danke poisenflower