Umwandlung Vormerkung in Dienstbarkeit und Abtretung

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#1

17.06.2009, 16:40

Hallölle,

wir bräuchten mal eure Hilfe. Folgender Fall:

Im Grundbuch ist eine Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Eintragung einer Dienstbarkeit für die xy GmbH eingetragen.

Aus dieser Vormerkung soll nun eine Dienstbarkeit werden, aber als Berechtigter soll nicht die xy GmbH sondern die ABC Bank eingetragen werden.

Könnt ihr uns weiterhelfen, was nun zu machen wäre? Hätte jemand sogar evtl. einen Entwurf parat?

Vielen Dank für eure Hilfe!
Nein, ich bin kein Spruch, Du brauchst gar nicht weiter lesen. Ich bin werder lustig noch informativ. Ich bin nur eine sinnlose Ansammlung von Buchstaben, um diesen Platz hier zu füllen und keiner hat mich lieb, also lass mich in Ruhe und hör auf mich zu lesen, bin sowieso schon vorbei!
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mrsbloom
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#2

17.06.2009, 20:17

Also spontan würde ich mal sagen, die Vormerkung kann nicht in eine Dienstbarkeit für die ABC "umgewandelt" werden.

Zunächst müsste ja irgendwie der Anspruch abgetreten werden von xy GmbH an ABC Bank.

Dann wird eine "normale" Dienstbarkeit bestellt, die dann den Rang der Vormerkung erhält.

Andere Meinungen?
Gruß Tina

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Max Frisch
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#3

18.06.2009, 11:11

Ich habe jetzt heute morgen mit der Rechtspflegerin Telefoniert, aber sie war sich auch nicht sicher. Sie meinte, dass man eine Urkunde machen könnte, in der man die Vormerkung in die Dienstbarkeit umwandelt und dann hinschreibt, dass der Berechtigte nunmehr die ABC Bank ist. Es erfolgt wohl aber keine Abtretung.

Hat jemand eine Idee, wie man die Umwandlung formulieren könnte, evtl. vll. auch schon mal vollzogen?
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stefan2209
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#4

19.06.2009, 15:39

und was ist mit der Löschung der Vormerkung, wer bewilligt die?
:-) alles im (Siegel-)Lack
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#5

20.06.2009, 14:05

Für die Löschungen von Vormerkungen reicht es aus, wenn die Berechtigten unterschreiben. Ein Antrag des Eigentümers ist nicht notwendig. Aber wir wollen die Vormerkung nicht löschen, sondern in eine Dienstbarkeit umwandeln.

Ich wäre ja sowieso dafür, dass wir die Vormerkung löschen, eine neue Dienstbarkeitsbestellung einreichen und die Eingetragenen Rechte die dann Vorrang hätten im Rang zurücktreten lassen, aber das ist wahrscheinlich zu teuer. Wobei die Ränge, die jetzt nach der Vormerkung kommen, die Berechtigten der Vormerkung sind.
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Jupp03/11

#6

20.06.2009, 16:26

§ 1092 BGB ich noch zu beachten.
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#7

20.06.2009, 19:39

Danke Jupp! Daran hatte ich noch gar nicht gedacht. Werd Montag ersteinmal schauen, ob es einef Vormerkung für persönlich beschränkte ist.
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Jupp03/11

#8

20.06.2009, 19:53

Schau dir die Kommentierung im BGB an, unter Umständen ist eine Abtretung möglich.
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