Die Bücher des Notars

In diesen Bereich gehören sämtliche Themen rund um das Notariat, die nicht einem anderen Themenbereich eindeutig zugeordnet werden können.
Antworten
Angie-Maus
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 48
Registriert: 04.02.2009, 22:34

#1

07.05.2009, 16:06

Hallo,

ist vielleicht eine dumme Frage, aber ich frag es mich irgendwie trotzdem:

Verwahrt man in dem "Verzeichnis der in Verwahrung genommenen Erbverträge" auch Testamente auf? :oops: ich finde dazu leider nichts.

Danke schonmal im Voraus
Benutzeravatar
rebru82
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 598
Registriert: 01.12.2008, 09:08
Beruf: ReNo-Fachangestellter und bald ReFaWiNoFa :)
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Flensburg

#2

07.05.2009, 16:33

Ich bin mir da ja nicht ganz sicher. Wir haben hier auch ein Verzeichnis der Testamente. Aber rein logisch würde ich sagen, dass dort nicht die Testamente eingetragen werden, da diese ja dem Gericht zur Verwahrung übergeben werden.
[hr]

Liebe Grüße

Rebru82 [img]http://www.smilies.4-user.de/include/Computer/smilie_pc_079.gif[/img]
Benutzeravatar
Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14269
Registriert: 28.05.2006, 19:33
Beruf: ReNoFa
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

#3

07.05.2009, 16:54

die Testamente werden wenn überhaupt extra aufbewahrt, wie sollte man das zuordnen, das hat ja keine UR-Nr... wir haben die im Schrank neben den Urkundenkästen drin

das Verzeichnis ist ja nur die jahrgangsweise Aufzählung der beurkundeten Erbverträge (weil die ja nicht zwingend zum AG eingereicht werden müssen)
Angie-Maus
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 48
Registriert: 04.02.2009, 22:34

#4

07.05.2009, 17:06

ok, Danke für eure schnellen Antworten!
Martin Filzek
Foreno-Inventar
Beiträge: 2199
Registriert: 30.05.2008, 16:23
Beruf: Fachbuchautor KostenO/GNotKG), freibeuflicher Dozent, früher Notariatsmitarbeiter bzw. -BV

#5

07.05.2009, 17:57

Irgendetwas verstehe ich an Pepsis Antwort nicht: Wieso haben die Testamente keine UR.-Nr.? Und wahrscheinlich sind nicht die Original-Testamente gemeint (die ja zum Nachlassgericht eingereicht werden müssen), sondern die auf Wunsch der Mdt. zurückbehaltenen begl. Abschriften davon? (Es ist, siehe Weingärtner, Vermeidbare Fehler im Notariat, i.d.R. ein Vermerk darüber erforderlich, dass der Mdt. den Notar mit der Zurückbehaltung von begl. Abschriften beauftragt hat).
Oder hat sich in den letzten Jahren hier etwas geändert, was ich nicht mitbekommen habe?
Soviel ich weiß nur bei Erbverträgen?
Genauere Aufklärung von Erbpraktikern erforderlich?
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
Benutzeravatar
wifey
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5195
Registriert: 24.08.2005, 20:35

#6

07.05.2009, 18:31

Martin, ich könnte mir vorstellen, dass die Mdt. hier vielleicht nur ein handschriftliches Testament beim Notar ihres Vertrauens hinterlegen wollen, weil sie z. B. den Banken (und den dortigen Schließfächern) nicht trauen ....
Viele Grüße

ich
Benutzeravatar
No.Me.
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 478
Registriert: 13.04.2007, 12:24
Beruf: ReNo
Software: NoRa / NT
Wohnort: Quickborn
Kontaktdaten:

#7

07.05.2009, 19:02

Mir ist nicht bekannt, dass notarielle Testamente beim Notar hinterlegt werden können. Wir reichen die Testamente grundsätzlich beim AG zur Hinterlegung ein. Bei Erbverträgen bin ich mir auch sicher, dass das geht.
Nein, ich bin kein Spruch, Du brauchst gar nicht weiter lesen. Ich bin werder lustig noch informativ. Ich bin nur eine sinnlose Ansammlung von Buchstaben, um diesen Platz hier zu füllen und keiner hat mich lieb, also lass mich in Ruhe und hör auf mich zu lesen, bin sowieso schon vorbei!
catwysel
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 88
Registriert: 15.02.2008, 13:35
Beruf: Reno-Fachangestellte
Wohnort: NRW

#8

08.05.2009, 15:11

Angie-Maus hat geschrieben:Hallo,

ist vielleicht eine dumme Frage, aber ich frag es mich irgendwie trotzdem:

Verwahrt man in dem "Verzeichnis der in Verwahrung genommenen Erbverträge" auch Testamente auf? :oops: ich finde dazu leider nichts.

Danke schonmal im Voraus
´

Hier werden nur die in Verwahrung genommenen Erbverträge aufgeführt, die auf Wunsch der Beteiligten nicht beim AG hinterlegt werden. Des weiteren evtl. Eheverträge, die erbrechtliche Vereinbarungen beinhalten!

Notarielle Testamente müssen grundsätzlich in die Verwahrung des Amtsgerichtes gegeben werden. Diese werden in dem Verzeichnis nicht aufgeführt.
Antworten