Seite 1 von 2

Schenkung an Minderjährigen

Verfasst: 06.04.2009, 11:57
von Jady
Moin! Ich soll einen Schenkungsvertrag vorbereiten. Ein 3 Jahre altes Kind soll von seinem Großvater ein Grundstück übertragen bekommen. Habe soetwas noch nie gemacht. Wie gehe ich hier vor. Brauche ich die vormundschaftliche Genehmigung. Treten die Eltern für das Kind auf? Wäre für Ratschläge sehr dankbar.

Verfasst: 06.04.2009, 12:00
von wifey
ich rate einfach mal ;-) : Die Eltern treten für das Kind auf

Verfasst: 06.04.2009, 12:43
von Gruftie
...und Du brauchst eine vormundschaftsgerichtliche Genehmigung...

Verfasst: 06.04.2009, 12:53
von Jupp03/11
M. E. können die Eltern gemäß §§ 1629 Abs. 2, 1795 BGB das Kind nicht vertreten, so dass ein Ergänzungspfleger zu bestellen ist.

Verfasst: 06.04.2009, 14:12
von mrsbloom
Der Vertretungsausschluss gem. § 1795 BGB greift allerdings nicht, wenn das Rechtsgeschäft für den Minderjährigen lediglich rechtlich vorteilhaft ist, was eigentlich bei einem unentgeltlichen Erwerb der Fall sein dürfte. Also m.E. kein Ergänzungspfleger und auch keine vormundschaftsgerichtl. Genehmigung, da Minderjähriger auf der Erwerberseite steht und das RG unentgeltlich ist.

Andere Meinungen?

Verfasst: 06.04.2009, 14:13
von Jady
Muss ich die Genehmigung vorher einholen?

Verfasst: 06.04.2009, 14:19
von mrsbloom
Nachgenehmigung reicht aus, aber wie gesagt, bin ich der Meinung, dass keine vormundschaftsgerichtl. Genehmigung erforderlich ist, weil das RG nicht unter § 1821 BGB fällt.

Verfasst: 06.04.2009, 14:20
von Jady
aber ist das nicht nur bei minderjährigen zwischen 7 und 18?

Verfasst: 06.04.2009, 14:32
von mrsbloom
da werden m.E. keine Unterschiede gemacht, es heißt im Gesetzestext ja immer "Minderjährige" oder "Kind", also alles was unter 18 ist.

Verfasst: 06.04.2009, 14:33
von mrsbloom
da werden m.E. keine Unterschiede gemacht, es heißt im Gesetzestext ja immer "Minderjährige" oder "Kind", also alles was unter 18 ist.