Hallo, ich brauche kurz Eure Hilfe!!!!
Zwei Leutchen haben Unterschriften an zwei verschiedenen Tagen geleistet? Sind zwei UR-Nrn zu vergeben ? und zweimal Kosten??
DANKE im voraus.
Unterschriftsbeglaubigung - zwei UR-Nrn?
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- Foreno-Inventar
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- Beruf: Fachbuchautor KostenO/GNotKG), freibeuflicher Dozent, früher Notariatsmitarbeiter bzw. -BV
Wenn jemand schon zwei an verschiedenen Tagen vollzogene Unterschriften hat und dazu dann fragt, ob er zwei UR.-Nrn. vergeben und zwei mal Kosten berechnen kann, ist nur nein als Antwort möglich. Es ist möglich und gesetzlich zulässig (siehe hierzu die Kommentare zu § 40 BeurkG) die an versch. Tagen erfolgten Unterschriften in einem Vermerk zusammen zu beglaubigen. Entscheidendes Datum für den Begl.-vermerk ist nicht der Tag, an dem der erste Mandant die Urkunde unterschrieben hat, sondern der Tag, an dem der Notar den Begl.-vermerk schreibt bzw. unterschreibt. Entspr. ist nur eine UR.-Nr. zu vergeben und nur ein mal Kosten zu berechnen.
Eine andere Frage ist es, ob es möglich ist, aus bestimmten gerechtfertigten Sicherheitsgründen etwa, eine erste schon erfolgte U.-Bgl. sofort zu beglaubigen und dann einen oder mehrere Tage oder Wochen spätere eine spätere Unterschrift gesondert. Hier ist beides vertretbar und im Einzelfall zu prüfen u. die Sicherheit der sofortigen Begl. schon einer Unterschrift (für die meistens wenig spricht: außer der geringen Wahrscheinlichkeit, dass der Notar danach durch Herzinfarkt dahingerafft wird oder von der Straßenbahn überfahren wird usw. und die Unterschriftsleistung bei einem anderen Notar dann noch mal wiederholt werden müsste) dafür sprechen, die Mehrkosten der zwei getr. Begl. in Kauf zu nehmen.
Ein Fertigen von zwei getr. Urkunden und zwei KR. setzt u. U. auch voraus, dass die Mdt. auf die entsteh. Mehrkosten hingewiesen wurden.
Eine andere Frage ist es, ob es möglich ist, aus bestimmten gerechtfertigten Sicherheitsgründen etwa, eine erste schon erfolgte U.-Bgl. sofort zu beglaubigen und dann einen oder mehrere Tage oder Wochen spätere eine spätere Unterschrift gesondert. Hier ist beides vertretbar und im Einzelfall zu prüfen u. die Sicherheit der sofortigen Begl. schon einer Unterschrift (für die meistens wenig spricht: außer der geringen Wahrscheinlichkeit, dass der Notar danach durch Herzinfarkt dahingerafft wird oder von der Straßenbahn überfahren wird usw. und die Unterschriftsleistung bei einem anderen Notar dann noch mal wiederholt werden müsste) dafür sprechen, die Mehrkosten der zwei getr. Begl. in Kauf zu nehmen.
Ein Fertigen von zwei getr. Urkunden und zwei KR. setzt u. U. auch voraus, dass die Mdt. auf die entsteh. Mehrkosten hingewiesen wurden.
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